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Unzulässige Grenzbebauung bei geringem Grenzabstand auf Nachbargrundstück

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Gericht untersagt Grenzbebauung im Nachbarstreit
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg wies die Beschwerde der Beigeladenen zurück, die gegen eine Grenzbebauung auf ihrem Grundstück eine Baugenehmigung erhalten hatte, weil dies den bauordnungsrechtlichen Grenzabstandsvorschriften widerspricht und das Gebot der Rücksichtnahme verletzt. Die Nachbargenehmigung zum Bau des angrenzenden Apartmenthauses der Antragstellerin schuf einen Vertrauenstatbestand für den Erhalt des geringen Grenzabstands, der durch das neue Bauvorhaben der Beigeladenen unzumutbar beeinträchtigt würde.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ME 222/13 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die Baugenehmigung für ein grenzständiges Apartmenthaus wurde gerichtlich für unzulässig erklärt, da sie bestehende Grenzabstandsvorschriften und das Gebot der Rücksichtnahme missachtet.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin angeordnet, und diese Entscheidung wurde vom OVG Lüneburg bestätigt.
Die geplante Grenzbebauung hätte die Belichtung und Belüftung der angrenzenden Wohnräume erheblich beeinträchtigt.
Die historische Zustimmung zu einem geringen Grenzabstand durch die Rechtsvorgänger der Beigeladenen legte die bauliche Entwicklung im Grenzbereich fest.
Die Stadt E. hatte ursprünglich die Erhaltung des Grenzabstands gefordert, um historische Traufgassen zu bewahren.
Die Beigeladene trug die Kosten des Beschwerdeverfahrens; die außergerichtlichen Kosten waren nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wurde auf 48.000 EUR festgesetzt.


Baurecht: Grenzbebauung und Grenzabstände
Grenzabstände stellen eine wichtige Regelung im Baurecht dar, um das Zusammenleben mit Nachbarn zu ermöglichen. Sie dienen dem Schutz von Belichtung, Besonnung und Belüftung angrenzender Grundstücke. Bei neuen Baumaßnahmen müssen bestimmte Mindestabstände zur Grundstücksgrenze eingehalten werden.

Eine Grenzbebauung liegt vor, wenn ein Gebäude auf oder sehr nahe an der eigenen Grundstücksgrenze errichtet wird. Solch eine Grenzbebauung kann zulässig sein, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Insbesondere muss ein angemessener Grenzabstand gewährleistet blei[…]


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