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Behandlungsfehler bei Implantation einer Totalendoprothese des Hüftgelenks

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Hüftprothesen-OP: Gericht bestätigt Behandlungsfehler-Ansprüche
Im vorliegenden Fall, OLG Frankfurt Az.: 8 U 116/12, wurde die Berufung der Beklagten gegen das erste Urteil abgewiesen, wobei festgestellt wurde, dass die Beklagten dem Kläger Schadensersatz für sowohl materielle als auch immaterielle Schäden, verursacht durch Behandlungsfehler während einer Hüftgelenk-Operation, schulden.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 8 U 116/12 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Der Kläger litt unter Komplikationen infolge einer Hüftgelenk-Operation, darunter eine Schaftsprengung und Verbrennungen, die auf Behandlungsfehler zurückgeführt wurden.
Das Landgericht hat dem Kläger ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro zugesprochen, und die Verpflichtung der Beklagten zum Schadensersatz bestätigt.
Das OLG Frankfurt bestätigte das Urteil und wies die Berufung der Beklagten zurück, bestehende und zukünftige Schäden zu ersetzen.
Die Verletzungen des Klägers inkludierten auch einen Meniskusschaden und anhaltende Schmerzen nach der Operation.
Die Beklagten argumentierten, dass die Komplikationen schicksalhaft und nicht vermeidbar gewesen seien, doch das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.
Es wurde eine erneute Operation zur Behebung der Hüftprobleme durchgeführt, woraufhin sich der Zustand des Klägers verbesserte.
Die Gerichtsentscheidung beruhte auch auf medizinischen Sachverständigengutachten, die die Ansprüche des Klägers unterstützten.
Die Beklagten haben die Möglichkeit, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden, wenn der Kläger nicht zuvor Sicherheit leistet.
Das Gericht ließ keine Revision zu, womit die Entscheidung rechtskräftig wurde.
Der Kläger erhielt zusätzlich die Bestätigung der Haftung der Beklagten für zukünftige immaterielle Schäden, deren Eintritt zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung nicht vorhersehbar war.


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