Betriebsbedingte Kündigung: Soziale Rücksichtnahme auch in Kleinbetrieben
In dem Fall des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz mit dem Aktenzeichen 5 Sa 382/13 geht es um die Unwirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung, die eine geschiedene Supportmitarbeiterin in einem Kleinbetrieb betrifft. Die Kündigung wurde vom Arbeitsgericht als wirksam angesehen, wobei wirtschaftliche Gründe wie der Verlust eines Großkunden als Begründung angeführt wurden, und die Berufung der Klägerin wurde zurückgewiesen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die Klägerin wurde aus betriebsbedingten Gründen gekündigt, nachdem der Arbeitgeber einen wichtigen Großkunden verloren hatte.
Das Arbeitsgericht wies die Klage ab, da die Kündigung weder sittenwidrig noch treuwidrig ist und bestätigte, dass die wirtschaftlichen Gründe für die Kündigung nicht vorgeschoben sind.
Die Kündigungsschutzgesetze finden keine Anwendung, da die Beklagte weniger als zehn Arbeitnehmer beschäftigt.
Die Berufung der Klägerin wurde zurückgewiesen, und die Kündigung wurde aufrecht erhalten, da keine hinreichenden Gründe für einen Verstoß gegen Treu und Glauben vorgebracht wurden.
Es gab keine zweite Kündigung, sondern nur eine Verlängerung der Kündigungsfrist.
Die Auswahlentscheidung bei der Kündigung war gerechtfertigt und sozial verträglich gestaltet.
Die Kündigung wurde nicht aufgrund der Erkrankung der Klägerin oder ihrer hohen Fehlzeiten ausgesprochen.
Kündigungen in Kleinbetrieben
Arbeitnehmer in Kleinbetrieben genießen oftmals nicht den vollen Kündigungsschutz des Gesetzes. Dennoch sind betriebsbedingte Kündigungen nicht grenzenlos möglich und müssen stets verhältnismäßig sein. Arbeitgeber müssen die Interessen der Mitarbeiter angemessen berücksichtigen und bei der Auswahl soziale Kriterien beachten.
Auch in Kleinbetrieben ist eine Kündigung treuwidrig, wenn sie sachfremden Motiven folgt. Willkürliche Entlassungen aufgrund persönlicher Motive des Arbeitgebers sind rechtsmissbräuchlich. Entscheidend sind die konkreten Umstände des Einzelfalls und das Gesamtbild der Situation.
➜ Der Fall im Detail