Ãblicherweise stellt ein Testament den letzten Willen eines Verstorbenen dar, sodass die Angehörigen sowie auch das Gericht respektive ein Testamentsvollstrecker sich diese letztwillige Verfügung halten. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, das Testament anfechten zu lassen. Hierfür müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllt sein und einige rechtliche Voraussetzungen vorliegen. Lesen Sie weiter, um alle wichtigen Informationen zu dieser Thematik zu erfahren.
(Symbolfoto: Â FabioBalbi /canva)
â Das Wichtigste in Kürze
Die Anfechtung eines Testaments ist nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen möglich und erfordert eine genaue Prüfung sowie Einhaltung gesetzlicher Fristen.
Grundprinzip der Testamentsanfechtung: Ein Testament kann erst nach dem Erbfall angefochten werden, da es vorher keine rechtliche Wirkung hat. Die Anfechtung ist zudem auf Personen mit berechtigtem Interesse beschränkt.
Voraussetzungen für eine Anfechtung: Neben dem eingetretenen Erbfall muss die anfechtungsberechtigte Person ein berechtigtes Interesse nachweisen, und es müssen gesetzlich festgelegte Fristen und Beweislasten beachtet werden.
Anfechtungsberechtigung: In der Regel sind dies gesetzliche Erben oder Pflichtteilsberechtigte, aber auch benachteiligte Personen können berechtigt sein.
Anfechtungsgründe: Diese umfassen Testierunfähigkeit des Erblassers oder Irrtum über den Inhalt des Testaments, der nicht dem freien Willen des Testators entsprach.
Häufige Missverständnisse: Zum Beispiel die Annahme, dass jeder sich benachteiligt Fühlende anfechten kann oder dass eine Anfechtung schon zu Lebzeiten des Erblassers möglich ist.
Anfechtungsfrist: Die Frist beträgt ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes, längstens jedoch 30 Jahre ab dem Erbfall.
Beweislast: Der Anfechtende muss Beweise für die Anfechtungsgründe vorlegen, was oft eine Herausforderung darstellt.
Formelle Mängel bei der Testamentserrichtung: Ein Testament muss bestimmte Formvorschriften erfüllen, wie z.B. die eigenhÃ[…]