Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Anspruch auf Rückschnitt von zu eng gepflanzten Ziersträuchern

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Angrenzende Ziersträucher: Urteil zum Rückschnittanspruch
Im Fall LG Essen – Az.: 15 S 279/13 geht es um die Berufungsklage, in der die Beklagte dazu verurteilt wird, eine Konifere und einen Kirschlorbeer auf ihrem Grundstück auf eine Höhe von 1,20 m zurückzuschneiden, da sie die gesetzlichen Abstandsregelungen nicht eingehalten hat, während andere Teile der Klage abgewiesen wurden.

[toc]

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 15 S 279/13 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Landgericht Essen hat im Berufungsverfahren teilweise zugunsten der Kläger entschieden und die Beklagte zur Kürzung einer Konifere und eines Kirschlorbeers auf 1,20 m verurteilt.
Die Entscheidung beruht auf einem Verstoß gegen die Abstandsregelungen des Nachbarrechtsgesetzes NRW, insbesondere der Regelungen zu Mindestabständen von Pflanzungen zur Grundstücksgrenze.
Das Amtsgericht hatte ursprünglich die Klage abgewiesen, da keine rechtlichen Ansprüche auf Rückschnitt nach dem Nachbarrechtsgesetz NRW oder § 1004 BGB i.V.m. § 823 BGB bestanden.
Die Berufung der Kläger gegen das amtsgerichtliche Urteil war erfolgreich, da die geografische Ausrichtung der Grundstücke keinen ausschlaggebenden Einfluss auf die Entscheidung hatte.
Die Pflanzen hatten die Höhe der Grenzeinrichtung überschritten, was gegen die Regelungen des Nachbarrechtsgesetzes verstieß.
Eine fristgerechte Geltendmachung des Anspruchs war möglich, da die Pflanzen innerhalb von sechs Jahren nach ihrem Anpflanzen den Zaun überragten.
Unbegründet blieb die Berufung bezüglich der Anträge auf Feststellung der Nichtverpflichtung zum Verschluss der Gebäudefuge und des Antrags in Bezug auf die Dachentwässerung, da ein erforderliches Schiedsverfahren nicht durchgeführt wurde.
Die Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits und die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils folgte aus den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.


Grüne Grenzstreitigkeiten
Nachbarn streiten sich nicht selten über zu nah an der Grundstücksgrenze gepflanzte Sträucher und Bäume. Eng stehende Gehölze können Schatten werfen, die Sicht beeinträchtigen und manchmal sogar Gebäudeschäden verursachen. Andererseits sind viele Gartenbesitzer an einer dichten, grünen Einfriedung interessiert.

Das Nachbarrecht regelt mit gesetzlichen Be[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv