Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de
OLG Karlsruhe, Az.: 12 U 78/16, Urteil vom 16.06.2016
Leitsätze
Stellt sich nachträglich heraus, dass der Krankenversicherer zu Unrecht die Voraussetzungen eines Ruhens des Vertrags gemäß § 193 Abs. 6 VVG gegenüber dem Versicherungsnehmer geltend gemacht hat, kann dem Anspruch des Versicherers auf die Differenz zwischen dem Notlagentarif und der ursprünglich vereinbarten Prämie der Einwand der Treuwidrigkeit entgegen stehen.
1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 22. März 2016 – 11 O 190/14 – im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I. [...] Weiterlesen
“Krankenversicherung – Ruhen des Vertrages zu Unrecht geltend gemacht”