Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Unfallschadensregulierung bei einem Unfall im EU Ausland

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de

Was ist bei der Unfallschadensregulierung bei einem Unfall im Ausland (EU) zu beachten?
System der Unfallregulierung nach der 4. KH-Richtlinie
Verkehrsunfall im EU Ausland – Schadensregulierung

Die Schadensregulierung bei Unfällen im EU-Ausland ist oft schwierig und langwierig. Wer einen Unfall im Ausland erlitten hat, steht nach der Rückkehr in seinen Wohnsitzstaat vor dem Problem, über die Ländergrenzen hinweg Schadensersatzansprüche durchsetzen zu müssen. Während sich dieses Problem in der Vergangenheit häufig als unlösbar herausstellte, ha sich mit der Umsetzung der 4. Krafthaftpflicht-Richtlinie der EU zum 01.01.2003 die Regulierung von Verkehrsunfällen, die sich innerhalb der Europäischen Union ereignen, erheblich vereinfacht. Vor dem 01.01.2003 mussten solche Schadensfälle direkt bei dem ausländischen Versicherungsunternehmen geltend gemacht werden, welche das Fahrzeug versicherte. Seitdem können all diese Fälle in deutscher Sprache nach einem standardisierten System in Deutschland reguliert werden.
Die benötigten Unterlagen
Trotz dieser Vereinfachungen können sich immer noch zahlreiche Probleme bei einem Verkehrsunfall im europäischen Ausland ergeben. Daher ist es empfehlenswert, sich schon im Vorfeld der Reise auf eine mögliche Schadensregulierung vorzubereiten. Obwohl die Grüne Versicherungskarte in vielen Ländern nicht mehr für die Einreise benötigt wird, sollte sie bei einer Fahrt ins EU-Ausland auf keinen Fall fehlen. Die Grüne Versicherungskarte, die bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft kostenlos erhältlich ist, enthält sowohl die Versicherungsnummer des Betroffenen als auch die Adressen der ausländischen Gesellschaften, die im Schadenfall Regulierungshilfe leisten. Des Weiteren sollte während einer Reise im Ausland immer ein Europäischer Unfallbericht mitgeführt werden. Der Unfallbericht ist inhaltlich und grafisch harmonisiert, d.h. in allen Sprachen ist der Inhalt gleich.
Das anwendbare Recht
Wie bereits erwähnt kann seit dem Inkrafttreten der 4. KH-Richtlinie die Ansprüche nach einem Verk[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv