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Kreuzungsunfall – Wer ist schuld?

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Unfälle an Kreuzungen: Wer ist schuld?
Kreuzungen können sehr komplex sein und unvorhersagbare Verkehrssituationen provozieren. So verwundert es nicht, dass es gerade an solchen Kreuzungen häufig zu Unfällen kommt. Besonders oft ereignen sich hier Auffahrunfälle und Unfälle aufgrund von einer Vorfahrtsverletzung. Doch wer ist überhaupt schuld an einem Kreuzungsunfall?
Wer trägt die Schuld an einem Kreuzungsunfall?
Grundsätzlich ist die Vorfahrt an Kreuzungen über Ampeln oder entsprechende Schilder geregelt. Ist dies nicht der Fall, gilt die bekannte Regel „rechts vor links“. Bei Kreuzungsunfällen gilt zunächst einmal, dass derjenige, der die Vorfahrt gewähren muss, dies aber nicht getan hat, Schuld an dem Unfall trägt. Allerdings enthält §1 StVO (Straßenverkehrsordnung) das Gebot der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme. Dieses besagt, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer so verhalten muss, dass kein anderer Teilnehmer am Straßenverkehr gefährdet oder geschädigt wird. Mit anderen Worten: Auch der Vorfahrtsberechtigte muss auf diese Weise fahren und darf keinen Unfall riskieren, um sich sein Recht auf Vorfahrt zu erzwingen. Ein Beispiel von einer Rechts-vor-Links-Kreuzung: Sieht der Vorfahrtsberechtigte, dass von links ein Auto in unverändert hoher Geschwindigkeit an die Kreuzung heranfährt, darf er nicht einfach losfahren. Macht er dies trotzdem, verstößt er gegen das Gebot der Rücksichtnahme und kann – von der gegnerischen Versicherung oder einem Gericht – eine Teilschuld zugesprochen bekommen.

Übrigens: Sich auf das Blinklicht des Vorfahrtberechtigten zu verlassen, reicht nicht aus. Wie beispielsweise das Oberlandesgericht (OLG) Dresden urteilte, müssen mehrere Anzeichen für einen Abbiegevorgang vorhanden sein. In diesem Fall könnte sich dies unter anderem in einer deutlichen Verringerung der Geschwindigkeit oder eine Einordnung auf die Abbiegespur zeigen.
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