Was versteht man unter Obliegenheitsverletzung im Versicherungsrecht?
Wer im Schadensfall eine Leistung von seiner Versicherung erhalten will, muss sich an sogenannte Obliegenheiten halten. Dabei handelt es sich um bestimmte Verhaltenspflichten, deren Einhaltung als Bedingung für die Wirksamkeit des Versicherungsschutzes gilt. Dies bedeutet, dass die Versicherung in einem Schadensfall nur zahlt, wenn der Versicherte die Verhaltensregeln beachtet hat. Die Folgen einer Obliegenheitsverletzung können für den Versicherungsnehmer sehr unterschiedlich sein, zumeist sind sie jedoch äußerst unerfreulich.
Die verschiedenen Obliegenheiten
Obliegenheiten können sowohl gesetzlich vorgeschrieben als auch vertraglich vereinbart werden. Wichtige gesetzliche Obliegenheiten, die allesamt im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt sind, stellen zum Beispiel die vorvertragliche Anzeigepflicht, die Obliegenheit zur Anzeige eines Versicherungsfalls oder die Auskunfts- und Belegpflicht dar. Die vertraglichen Obliegenheiten ergeben sich hingegen aus dem Versicherungsvertrag und den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen. Darüber hinaus wird noch zwischen den vorvertraglichen Obliegenheiten und den Obliegenheiten während des bestehenden Versicherungsvertrages unterschieden. Somit muss der Versicherte bereits bestimmte Verhaltenspflichten beachten, bevor es überhaupt zu einem Schaden gekommen ist. Solche Obliegenheiten dienen häufig der Minderung bestimmter Gefahren oder zu einer Gefahrminimierung im Falle eines Schadenseintrittes.
Die immense Bedeutung für den Versicherungsnehmer
Den Obliegenheiten kommt im Versicherungsrecht somit eine enorme Bedeutung zu. Tritt der Versicherungsfall ein, ist aufgrund dieser Verhaltensregeln längst nicht gewährleistet, dass der entstandene Schaden tatsächlich vom Versicherungsunternehmen übernommen wird. Obwohl die Obliegenheiten weder einklagbar noch zu einem Anspruch auf Schadensersatz führen können, sind die Folgen einer Verletzung für den Versicherten dennoch oft folgenschwer. Je nach Sachlage kann es sogar passieren, dass der Versicherungsnehmer komplett auf Leistungen aus dem Versicherungsvertrag verzichten muss. Aus diesem Grund sollte man sich bereits vor dem möglichen Abschluss eines Versicherungsvertrages umfassend über die entstehenden Obliegenheiten infor[…]
Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de Vorsätzliche Falschmeldung: Einstufung in Schadenfreiheitsklasse unter Vorbehalt unwirksam Das Urteil des Oberlandesgerichts München bestätigt, dass die Klägerin (Versicherung) berechtigt war, den Versicherungsvertrag des Beklagten rückwirkend anzupassen und zusätzliche Beiträge zu fordern, da der Beklagte falsche Angaben zur Schadensfreiheitsklasse gemacht hatte. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg […]