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LG Offenburg – Az.: 3 Qs 9/22 – Beschluss vom 11.05.2022
1. Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Offenburg gegen den Beschluss des Amtsgerichts Gengenbach vom 12.01.2022, Az. 1 Cs 300 Js 21034/21, wird als unbegründet verworfen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Angeschuldigten im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.
Gründe
I.
Die Staatsanwaltschaft Offenburg beantragte am 13.12.2021 beim Amtsgericht Gengenbach den Erlass eines Strafbefehls gegen die Angeschuldigte wegen des Verdachts der Urkundenfälschung nach § 267 Abs. 1 Alt. 3 StGB. Die Angeschuldigte soll am 18.10.2021 gegen 12 Uhr in der A.-Apotheke in Z. gegenüber dem dortigen Apotheker ein gefälschtes Impfbuch vorgelegt haben, das angebliche Impfungen gegen COVID-19 mit dem [...] Weiterlesen
“Vorlage eines gefälschten Impfbuches – Urkundenfälschung”