Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Schmerzensgeld nach Eskalation eines Nachbarstreits

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

AG Frankfurt – Az.: 32 C 105/21 (86)

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 938,12 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.05.2020 zu zahlen.

2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 800,- € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.02.2021 zu zahlen.

3. Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Gebührenforderung seines Prozessbevollmächtigen Rechtsanwalt … in Höhe von 280,60 € freizustellen.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 20% und dem Beklagten zu 80% auferlegt.

6. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

7. Der Streitwert wird auf 2.212,92 € festgesetzt.
Tatbestand
Der Kläger machte Ansprüche auf Grund einer körperlichen Auseinandersetzung gegen den Beklagten geltend.

Die Parteien sind Nachbarn. Der Kläger ist 88 Jahre und der Beklagte 71 Jahre alt. Der Kläger ist pensionierter Polizeibeamter. Es bestand bereits seit 2018 ein angespanntes Verhältnis zwischen den Parteien, dass schließlich in dem streitgegenständlichen Vorfall mündete.

Bereits am 10.11.2019, vier Tage vor dem streitgegenständlichen Geschehen, arbeitet der Kläger im Hof des gemeinsamen Wohngebäudes … mit der Kreissäge und der Beklagte beschwerte sich lautstark über den dadurch verursachten Lärm. Weiter geschah an diesem Tag nichts.

Am frühen Abend des 14.11.2019 gegen 18:00 Uhr bearbeitete der Kläger wieder mit einer Kreissäge Holz.

Der Beklagte befand sich zu diesem Zeitpunkt in seiner Mietwohnung, von der zwei Fenster zum Innenhof hinausgehen, und schaute gerade die Sportschau. Der Beklagte hatte bereits drei Bier getrunken.

Um 18:33 Uhr ergab ein freiwilliger Atemalkoholtest einen Wert von 1,32 ‰.

Der Beklagte fühlte sich durch den vom Kläger verursachten Lärm gestört und forderten diesen durch ein geöffnetes Fenster auf, die Arbeiten zu beenden. Der Kläger setzte die Arbeiten unbeirrt fort.

Der Beklagte kam sodann auf den Hof und forderte den Kläger erneut auf, die Arbeiten einzustellen. Als der Kläger erneut ablehnte, kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung, deren Verlauf streitig ist.

Die Auseinandersetzung endete erst nach dem der durch Hilfeschreie alarmierte Betreiber des gegenüberliegenden Geschäftes, Herrn A, hinzukam. Herr A fand den Kläger über den Beklagten kniend vor. […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv