Oberlandesgericht Naumburg – Az.: 1 Rv 152/21 – Beschluss vom 19.10.2021
Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 21. Juli 2021 (28 Ns 551 Js 3528/16 (77/21)) mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels – an eine andere Strafkammer des Landgerichts Magdeburg zurückverwiesen.
Gründe
I.
Das Amtsgericht Magdeburg hat den Angeklagten am 4. Februar 2021 wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt (Az. 13 Ls 551 Js 3528/16 (545/19)).
Die Berufung des Angeklagten hat das Landgericht Magdeburg durch Urteil vom 21. Juli 2021 verworfen. Hiergegen wendet sich der Angeklagte mit seiner auf die Sachrüge gestützten Revision.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat beantragt, die Revision als unbegründet zu verwerfen.
II.
Die zulässige Revision hat Erfolg.
1. Nach den getroffenen Feststellungen nahm der Angeklagte als geschäftsführender Alleingesellschafter der V. GmbH (V.) im Jahr 2012 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ausschließlich zur Vorfinanzierung des Zuschusses aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und der Investitionszulage für 2013/2014 ein Darlehen über 4.619.000,00 Euro auf.
In dem Darlehensvertrag vereinbarte der Angeklagte in seiner Funktion als geschäftsführender Alleingesellschafter der V. mit der IB, dass der von der V. bei dem zuständigen Finanzamt einzureichende Investitionszulagenantrag 2013/2014 mit einer Zahlungsanweisung zugunsten der IB zu verbinden war, nach welcher das Finanzamt unwiderruflich angewiesen wurde, die dem Anspruchsberechtigten gewährte Investitionszulage in der festgesetzten Höhe, maximal 1.100.600,00 Euro, auf ein im Vertrag konkret benanntes Konto zu überweisen. Die V. hatte ferner unverzüglich nach Antragstellung beim Finanzamt eine gleichlautende schriftliche Anweisungserklärung im Original sowie eine Kopie des Zulassungsantrages bei der IB einzureichen. Sofern das Finanzamt die Zahlungsanweisung nicht beachten und die Investitionszulage an den Darlehensnehmer – die V. – zahlen würde, sollte dies unverzüglich der IB angezeigt und die Investitionszulage in Höhe von bis zu 1.100.600,00 Euro zur vorzeitigen Tilgung des Darlehens durch Überweisung an die IB verwendet werden.
Das Darlehen wurde in voller Höhe ausgezahlt. Entgegen der Vereinbarung im Darlehensvertrag g[…]