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Mietvertragskündigung per beA-Schriftsatz – Kündigung ist formunwirksam

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Elektronische Kündigung im Mietrecht formunwirksam laut LG Bonn
Die Kündigung eines Mietverhältnisses über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) ist formunwirksam, wenn die Kündigung nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form dem Kündigungsempfänger zugeht. Das LG Bonn entschied, dass eine solche Kündigung die Anforderungen an die Schriftform gemäß den §§ 568 Abs. 1, 126 Abs. 3, 126a BGB nicht erfüllt und somit nichtig ist.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 6 S 97/22 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Eine Mietvertragskündigung per besonderem elektronischen Anwaltspostfach (beA) wurde vom LG Bonn als formunwirksam eingestuft.
Die Kündigung muss dem Kündigungsempfänger in der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform zugehen, was in diesem Fall nicht erfüllt wurde.
Die Revision wurde aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Frage, ob eine beA-Kündigung wirksam ist, zugelassen.
Die Klägerin, eine Vermieterin, verlor den Prozess um die Räumung einer Mietwohnung aufgrund der formunwirksamen Kündigung.
Die Beklagte konnte somit in der Wohnung verbleiben, da die Kündigung nicht den formellen Anforderungen entsprach.
Das Urteil berührt die Praxis der Kündigungserklärungen im Mietrecht, insbesondere die Nutzung elektronischer Kommunikationswege.
Eine qualifizierte elektronische Signatur des Kündigungsschreibens reicht nicht aus, wenn der Schriftsatz dem Kündigungsempfänger nicht direkt in dieser Form zugeht.
Die Weiterleitung der Kündigung durch das Gericht erfüllt nicht die Anforderungen an die formgerechte Zustellung.
Die Entscheidung wirft Licht auf die Bedeutung und die Anforderungen an die elektronische Form gemäß § 126a BGB im Mietrecht.
Die Festlegung des Streitwerts auf bis zu 5.000 Euro zeigt die finanzielle Dimension solcher Rechtsstreitigkeiten auf.


Formelle Hürden bei der Mietkündigung
Die Beendigung eines Mietverhältnisses durch den Vermieter ist an strenge formelle Voraussetzungen geknüpft. Eine falsch erklärte oder formunwirksame Kündigung kann dazu führen, dass der Mieter in der Wohnung verbleiben darf. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Schriftform der Kündigung.

Der digitale Schriftverkehr hat in Gerichtsverfahr[…]


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