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Erhaltungsmaßnahmenkosten können nach Verteilungsschlüssel abgerechnet werden

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Gericht bestätigt Änderung des Kostenverteilungsschlüssels in Wohnungseigentümergemeinschaft
Im vorliegenden Fall des LG Düsseldorf – Az.: 25 S 60/22 – geht es um die Änderung des Verteilungsschlüssels für die Kosten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, wobei die Berufung der Beklagten gegen die vom Amtsgericht für ungültig erklärten Beschlüsse erfolgreich war. Die Änderung betrifft die Verteilung aller zuvor nach Miteigentumsanteilen berechneten Kosten, die fortan nach der beheizbaren Wohnfläche aufgeteilt werden sollen, was vor Gericht als zulässig und angemessen bestätigt wurde.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 25 S 60/22 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Landgericht Düsseldorf bestätigte die Gültigkeit der Änderung des Verteilungsschlüssels für Kosten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, wonach diese künftig nach beheizbarer Wohnfläche statt Miteigentumsanteilen verteilt werden.
Die Berufung der Beklagten hatte Erfolg, da das Amtsgericht die Beschlüsse fälschlicherweise für ungültig erklärte.
Die Eigentümer dürfen laut Urteil die Kostenverteilung ändern, um eine gerechtere Kostenbelastung zu erzielen.
Die Änderung des Verteilungsschlüssels betrifft nicht nur Betriebskosten, sondern auch die Kosten für Erhaltungsmaßnahmen und Instandsetzung.
Das Urteil unterstreicht die Beschlusskompetenz der Eigentümer, auch grundlegende Änderungen der Kostenverteilung zu beschließen.
Die neue Verteilung soll unbillige Privilegien einzelner Miteigentümer eliminieren und ist nicht willkürlich, sondern strebt höhere Kostengerechtigkeit an.
Das Urteil stärkt die Handlungsfähigkeit und Flexibilität von Wohnungseigentümergemeinschaften im Umgang mit der Kostenverteilung.
Der Beschluss zur Neuregelung der Kostenverteilung ist von den Wohnungseigentümern mehrheitlich beschlossen und rechtlich fundiert.
Die Entscheidung ist ein Beispiel dafür, wie Änderungen im Wohnungseigentumsrecht praktisch umgesetzt werden können, insbesondere nach der Neufassung des Gesetzes.


Verteilung von Instandhaltungskosten bei Wohnungseigentum
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist verpflichtet, das gemeinschaftliche Eigentum instand zu halten. Die Kosten für Erhaltungsmaßnahmen stellen häufig eine große […]


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