Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Pflichten bei verwalterloser WEG

Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de

Landgericht klärt Pflichten bei verwalterloser Wohnungseigentümergemeinschaft
Das Landgericht Rostock hat im Fall „1 S 132/22“ die Beschlüsse einer Eigentümerversammlung teilweise für ungültig erklärt, indem es die Bestellung einer neuen Verwalterin und zugehörige Vollmachten annullierte, weil diese Beschlüsse nicht ordnungsgemäß verwaltet wurden. Die Klage gegen die Abberufung der alten Verwalterin wurde abgewiesen, da das Gericht auf Basis des Protokolls und der Zeugenaussagen feststellte, dass die Beschlüsse rechtmäßig gefasst wurden.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 S 132/22 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die Berufung im Fall Az. 1 S 132/22 führte zur Teilungültigkeit von Beschlüssen bezüglich der Verwalterbestellung und zugehörigen Vollmachten, da diese nicht den ordnungsgemäßen Verwaltungsgrundsätzen entsprachen.
Das Gericht bestätigte, dass die Abberufung der früheren Verwalterin und die Kündigung ihres Vertrags rechtmäßig waren, basierend auf einer klaren Mehrheit und protokollierten Zeugenaussagen.
Der Beschlussinhalt wurde als hinreichend bestimmt angesehen, trotz Einwände bezüglich der Festlegung einer Person für die Vertragskündigung.
Die Kosten der Berufung wurden zu 71% den Beklagten und zu 29% der Klägerin auferlegt, während die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit standardmäßigen zivilprozessualen Regeln folgte.
Die Streitwertfestsetzung basierte auf der finanziellen Bedeutung der Verwalterbestellung und der vertraglichen Laufzeit, wobei das Gericht eine detaillierte Berechnung des Klägerinteresses vornahm.


Die verwalterlose Wohnungseigentümergemein
Eine verwalterlose Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) stellt Eigentümer vor besondere Herausforderungen. In einer solchen Situation müssen die Mitglieder gemeinschaftlich die Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwaltung des Objekts übernehmen. Dies beinhaltet zahlreiche Pflichten wie die Einberufung von Eigentümerversammlungen, die Beschlussfassung über erforderliche Maßnahmen sowie die Durchführung laufender Verwaltungsaufgaben.

Die Rechtslage für verwalterloses Wohnungseigentum ist komplex und enthält viele Fallstricke. Eine sorgfältige Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und Verfahrensregeln ist essenziell, um die […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv