Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen – Kündigungsgrund nur Vertragsverletzungen des Mieters

Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de

Vermieter scheitern mit Eigenbedarfskündigung – Urteil stärkt Mieterrechte
Das AG Neunkirchen wies die Klage der Vermieter auf Räumung wegen Eigenbedarfs ab, da ein zuvor vereinbarter Vertragsnachtrag das Kündigungsrecht wegen Eigenbedarfs explizit ausschloss; Kündigungen seien nur bei Vertragsverletzungen des Mieters möglich.

[toc]

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 C 307/23 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das AG Neunkirchen entschied, dass die Vermieter nicht zur Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs berechtigt waren, da ein Mietvertragsnachtrag dies explizit ausschloss.
Der Kündigungsgrund konnte ausschließlich auf Vertragsverletzungen des Mieters gestützt werden.
Die Kläger wurden in das Grundbuch eingetragen, nachdem sie das Hausanwesen erwarben, das zwei Wohnungen umfasst, von denen eine von den Beklagten bewohnt wird.
Die Kündigung zum 31.10.2023 wurde von den Klägern ausgesprochen, der Widerspruch der Beklagten basierte auf unzumutbarer Härte.
Das Gericht wies darauf hin, dass ein Ausschluss der Eigenbedarfskündigung im Mietvertragsnachtrag auch das Sonderkündigungsrecht nach § 573a BGB umfasst.
Die Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung wurde abgewiesen, da die vereinbarte Ausschlussklausel auch für die nachfolgenden Eigentümer verbindlich ist.
Die Kosten des Rechtsstreits wurden den Klägern als Gesamtschuldnern auferlegt.
Die Entscheidung hebt hervor, dass der Schutz des Mieters vor Kündigungen ohne wichtige berechtigte Interessen des Vermieters Vorrang hat.


Mieterrechte und der Kündigungsschutz
In Deutschland sind Mieter durch strenge gesetzliche Regelungen vor ungerechtfertigten Kündigungen seitens der Vermieter geschützt. Eigenbedarfskündigungen sind ein häufiger Grund für den Vertragsauflösungswunsch des Vermieters, werden jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen akzeptiert. Im Gegenzug sind Mieter verpflichtet, sich vertragskonform zu verhalten. Vertragsverletzungen wie Mietrückstände oder Sachbeschädigungen können Vermieter zur Kündigung berechtigen.

Generell hat der Mieterschutz Vorrang vor den Interessen des Vermieters. Die Gerichte wägen die Parteieninteressen sorgfältig ab und legen die Vorschriften zugunsten der Mieterseite aus. Dies erhöht die Rechtssicherhei[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv