Ein Schriftformmangel im Gewerbemietvertrag veranlasste eine Dresdner GbR dazu, die sofortige Beendigung ihres eigentlich auf zehn Jahre festgeschriebenen Mietverhältnisses zu fordern. Das Fehlen von einem Vertretungszusatz unter einem Nachtrag stellte plötzlich die Frage, ob eine einzige Unterschrift die jahrelange Planungssicherheit beider Seiten komplett vernichten kann.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 5 O 1146/24
Das Wichtigste im Überblick
Gericht: Landgericht Dresden Datum: 22.04.2025 Aktenzeichen: 5 O 1146/24 Verfahren: Mietzahlung und Mietende Rechtsbereiche: GewerbemietrechtMieter kündigen Gewerbemietverträge vorzeitig, falls formelle Fehler in Vertragsnachträgen die gesetzliche Schriftform verletzen.