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Berliner Gericht urteilt: Aufzug kann keine Modernisierung sein
Das Landgericht Berlin entschied in seinem Beschluss vom 06.11.2023, Az. 64 S 123/22, dass die Installation eines Aufzugs in einem Miethaus, der die Erreichbarkeit der Wohnungen nicht wesentlich verbessert, keine Modernisierungsmaßnahme darstellt, da sie keinen spürbaren Gebrauchsvorteil für die Mieter bietet. Das Gericht stützte sich auf die Feststellung, dass der Aufzug keinen barrierefreien Zugang schafft und keine signifikante Zeitersparnis oder Verbesserung in der Erreichbarkeit der Wohnungen bewirkt.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 64 S 123/22 Mietrechtliche Auswirkungen von Modernisierungsmaßnahmen
Bei einer Modernisierung des Mietobjekts tauchen häufig Fragen auf, ob der Vermieter berechtigt ist, höhere Mieten zu verlangen. Grundsätzlich kann eine Mieterhöhung verlangt werden, wenn der Wohnwert [...] Weiterlesen
“Aufzugsanbau in Miethaus eine Modernisierung”