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Teilungserklärung – Unterscheidung zwischen Instandhaltung und Instandsetzung

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Kosten für Fenstererneuerung: Wem muss die WEG-Gemeinschaft belasten?
In dem Fall des AG Hamburg-St. Georg (Az.: 980b C 13/23 WEG) geht es um die Klärung der Kostenverantwortung für die Erneuerung von Fenstern in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Kläger beantragt die Ungültigkeit eines Eigentümerversammlungsbeschlusses zur Erneuerung der Fenster, da die Teilungserklärung die Kostenlast auf den einzelnen Sondereigentümer überträgt, während das Gericht die Kostenanteilung auf alle Eigentümer nach Miteigentumsanteilen für korrekt hält.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 980b C 13/23 WEG >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg wies die Klage zur Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses über Fenstererneuerungen ab.
Der Streit dreht sich um die Kostenverteilung für die Erneuerung der Fenster einer Wohnung, die die Klagepartei als alleinige Verantwortung des Sondereigentümers sieht.
Die Gerichtsentscheidung beruht auf der Interpretation der Teilungserklärung, die Instandhaltung und Instandsetzung unterscheidet.
Laut Gericht ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer grundsätzlich zuständig für Instandhaltung und Instandsetzung.
Die Kosten für Instandsetzungen sollen nach dem Urteil nicht individuell, sondern gemäß den Miteigentumsanteilen aller Wohnungseigentümer getragen werden.
Es fehlt eine eindeutige Regelung in der Teilungserklärung, die Sondereigentümern die alleinige Kostenlast für solche Maßnahmen zuweist.
Die Unterscheidung zwischen Instandhaltung (Erhaltung des Zustands) und Instandsetzung (Wiederherstellung des Zustands) ist entscheidend.
Das Gericht sieht im Zweifel die Zuständigkeit bei der gesamten Eigentümergemeinschaft, nicht beim einzelnen Sondereigentümer.
Der Beschluss der Eigentümerversammlung zur Kostenverteilung der Fenstererneuerung entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung.
Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung einer klaren und präzisen Formulierung in Teilungserklärungen zur Vermeidung zukünftiger Rechtsstreitigkeiten.


Wer trägt die Kosten für Instandsetzungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft?
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft stellt sich oft die Frage, wer für Instandhaltungs- […]


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