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Fristlose Mietvertragskündigung wegen schwerer Beleidigungen: Das Urteil des Amtsgerichts München
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses aufgrund von schweren Beleidigungen der Mieterin gegenüber der Vermieterin und deren Prozessbevollmächtigten gerechtfertigt ist. Die Beklagte wird zur Räumung und Herausgabe der Wohnung verurteilt. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des vertrauensvollen Verhältnisses zwischen Mieter und Vermieter und setzt klare Grenzen hinsichtlich akzeptablen Verhaltens.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 452 C 16687/14 [toc]
Beleidigungen gegenüber Vermietern: Wann ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?
Beleidigungen gegenüber Vermietern können im Mietrecht zu ernsthaften Konsequenzen führen. In einigen Fällen kann dies sogar eine fristlose Kündigung des Mietvertrags zur Folge haben. Dabei ist entscheidend, ob die Beleidigung einen gewissen Schweregrad [...] Weiterlesen
“Fristlose Mietvertragskündigung wegen Beleidigung des Vermieters”