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LG Frankfurt – Az.: 2/9 S 11/20 – Urteil vom 04.05.2022
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 19.02.2020 (Az.: 33 C 1451/19 (93)) aufgehoben, soweit der Klage stattgegeben wurde, und die Klage unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens I. und II. Instanz hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nach näherer Maßgabe der Entscheidungsgründe zugelassen.
Der Streitwert wird auf 22.500,- € [...] Weiterlesen
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