Verwalterbestellung ohne persönliche Vorstellung für ungültig erklärt
Das Amtsgericht Pforzheim erklärte einen Beschluss zur Verwalterbestellung in einer Eigentümerversammlung für ungültig, weil keine Alternativangebote vorlagen und der gewählte Verwalter sich nicht persönlich vorgestellt hatte, wodurch die Entscheidungsgrundlage der Wohnungseigentümer beeinträchtigt wurde. Das Urteil betont die Notwendigkeit einer transparenten und informierten Wahlprozedur bei der erstmaligen Verwalterbestellung.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Amtsgericht Pforzheim hat einen Beschluss zur Bestellung eines Hausverwalters als ungültig erklärt.
Die Ungültigkeit resultierte aus dem Fehlen von Alternativangeboten und der Nichtpräsenz des Verwalters bei der Vorstellung, was eine sachgerechte Entscheidungsfindung verhinderte.
Die Wohnungseigentümer konnten den Verwalterkandidaten nicht auf persönliche Integrität und Fachwissen prüfen.
Der Fall unterstreicht die Wichtigkeit der persönlichen Vorstellung und Prüfung von Verwalterkandidaten bei deren Erstbestellung.
Die Vergütung des Verwalters wurde kritisiert, jedoch vom Gericht als ortsüblich anerkannt.
Das Gericht hob hervor, dass die Informationspflicht besonders bei erstmaliger Bestellung eines Verwalters gilt.
Die Entscheidung betont die Bedeutung von Transparenz und angemessener Informationsbereitstellung in Eigentümerversammlungen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages.
Transparenz und Mitspracherecht bei der Verwalterbestellung
Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft tragen die Eigentümer die gemeinschaftliche Verantwortung. Entscheidungen von grundlegender Bedeutung, wie die Bestellung eines Hausverwalters, sollten daher unter Berücksichtigung aller Perspektiven getroffen werden. Ein transparenter Ablauf und die Möglichkeit zur persönlichen Befragung potenzieller Kandidaten sind essenziell.
In diesem Kontext stellt sich die Frage, wie viel Mitspracherecht den einzelnen Eigentümern bei der Verwalterbestellung zusteht. Eine sorgfältige Prüfung ist notwendig, um […]