Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de
Räumungsfristverlängerung: Landgericht Berlin fordert sorgfältige Beweisprüfung
In einem aktuellen Fall hat das Landgericht Berlin entschieden, einen Beschluss des Amtsgerichts Mitte aufzuheben, der die Räumungsfrist für einen Mieter verlängerte. Grund dafür war, dass das Amtsgericht die Gegenargumente des Klägers nicht angemessen berücksichtigt hatte. Der Fall betont die Wichtigkeit der sorgfältigen Prüfung von Mieterbemühungen, Ersatzwohnraum zu finden, und stellt klar, dass Gerichte Beweise fordern, die diese Bemühungen unterstützen. Die Entscheidung zeigt, dass die Beweislast für die Voraussetzungen einer Räumungsfristverlängerung beim Mieter liegt.
[toc]
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 67 T 108/23 Verlängerung der Räumungsfrist: Wann ist das möglich?
Die Räumungsfrist ist eine wichtige rechtliche Vorgabe, die sowohl Mieter als auch Vermieter betrifft. Doch in manchen Fällen kann [...] Weiterlesen
“Voraussetzungen einer Verlängerung der Räumungsfrist nach § 721 Abs. 3 ZPO”