Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Parteivernehmung – Vernehmung von Amts wegen – Voraussetzungen

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Landgericht bestätigt Mietzahlungspflicht trotz Kündigungsstreit
Das Landgericht Bochum wies die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen einen früheren Beschluss des Amtsgerichts zurück, welcher ihr Prozesskostenhilfe verweigerte, da ihre Rechtsverteidigung keine Aussicht auf Erfolg hatte und ihre Angaben zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen unzureichend waren.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 9 T 8/14 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen die Verweigerung von Prozesskostenhilfe durch das Amtsgericht Bochum wurde abgelehnt.
Das Landgericht Bochum bestätigte die Entscheidung, basierend auf der fehlenden Erfolgsaussicht der Verteidigung und unzureichenden Angaben der Beklagten zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen.
Die Beklagte war verpflichtet, Mietzins für den Zeitraum von März bis Juni 2013 zu zahlen, da eine wirksame Kündigung des Mietverhältnisses erst zum 30. Juni erfolgte.
Es gab keine ausreichenden Beweise dafür, dass die Beklagte das Mietverhältnis früher wirksam gekündigt hatte.
Die Parteivernehmung der Beklagten wurde abgelehnt, da keine ausreichende Grundlage für eine solche Maßnahme bestand.
Die Miete war nicht gemindert, da die Beklagte keine ausreichenden Beweise für Mängel oder deren rechtzeitige Anzeige vorlegte.
Die Beklagte räumte ein, dass Schäden an der Mietsache durch das Verhalten ihres Sohnes entstanden sind, wodurch sie haftbar wurde.
Es wurde kein Abzug „Neu für Alt“ gemacht, da keine wesentliche Vermögensmehrung bei den Klägern durch die Reparaturen erfolgte.
Die Höhe des von den Klägern geltend gemachten Schadens erschien nicht überzogen.
Die Kostenentscheidung beruhte auf den rechtlichen Grundlagen der Zivilprozessordnung.


Die Partei- und Amtsvernehmung im Zivilprozess
In einem Zivilprozess können Parteien grundsätzlich als Zeugen vernommen werden. Während die Parteivernehmung auf Antrag einer Partei erfolgt, liegt die Amtsvernehmung im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Bei letzterem obliegt es dem Gericht zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Vernehmung von Amts wegen gegeben sind.

Die Möglichkeit der Parteivernehmung ist ein wichtiges[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv