Gerichtsentscheidung zur Berechnung der Balkonfläche bei Mietverhältnissen
In dem Fall Az.: 14 S 31/23 weist das Landgericht Lübeck die Berufung der Beklagten zurück und bestätigt die Entscheidung des Amtsgerichts Lübeck zur Mieterhöhung, basierend auf der Übereinstimmung der geforderten Miete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete laut dem Lübecker Mietspiegel 2021.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Landgericht Lübeck bestätigt die Entscheidung des Amtsgerichts zur Mieterhöhung (Az.: 14 S 31/23).
Die Mieterhöhung wurde auf Grundlage des Lübecker Mietspiegels 2021 als ortsüblich anerkannt.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 726,00 Euro.
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Wohnfläche inklusive Balkon wird mit 85,76 m² berechnet, wobei der Balkon nur zu 25% berücksichtigt wird.
Ein Sachverständigengutachten war entbehrlich, da die Miete mit dem Mietspiegel festgestellt werden konnte.
Der Mietspiegel von 2021 wurde angewendet, obwohl das Mieterhöhungsverlangen zunächst mit dem Mietspiegel 2018 begründet wurde.
Die ortsübliche Vergleichsmiete wurde unter Berücksichtigung von Wohnwert erhöhenden und mindernden Merkmalen der Wohnung ermittelt.
Die Berufung der Beklagten auf Fehler im Sachverständigengutachten und historische Mietspiegel wird abgewiesen.
Die Sache bedarf keiner Zurückverweisung an das Amtsgericht, da keine weitere Beweisaufnahme nötig ist.
Mietvertragliche Flächenberechnung
Bei Mietverträgen für Wohnungen spielt die korrekte Berechnung der Wohnfläche eine wichtige Rolle. Von ihr hängen meist entscheidende Faktoren wie die Miethöhe und Betriebskostenabrechnung ab. Neben der Fläche der eigentlichen Räumlichkeiten sind oft auch Balkon- und Terrassenflächen zu berücksichtigen.
Die Wohnflächenverordnung regelt hier, in welchem Umfang Außenflächen wie Balkone in die Gesamtwohnfläche einzubeziehen sind. Für Mieter und Vermieter ist das Wissen um die geltenden Bestimmungen wichtig, um Unstimmigkeiten bei Mietvertragsabschluss oder -anpassungen zu vermeiden.
➜ Der Fall im Detail
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