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WEG-Umlaufbeschluss über Beschluss bedarf der Einstimmigkeit

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Einstimmigkeit für WEG-Umlaufbeschlüsse erforderlich
Ein Umlaufbeschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist laut LG Berlin (Az.: 85 S 59/23 WEG) ungültig, wenn er nicht einstimmig gefasst wurde, da die gesetzliche Grundlage eindeutige Einstimmigkeit erfordert, besonders wenn über finanzielle Nachschüsse entschieden wird. Die Festlegung, dass eine Mehrheitsentscheidung ausreichen könnte, muss explizit getroffen und im Beschluss deutlich zum Ausdruck gebracht werden.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 85 S 59/23 WEG >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Ein Umlaufbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft bedarf der Einstimmigkeit, um gültig zu sein.
Eine Ausnahme, bei der eine Mehrheitsentscheidung genügt, muss im Vorfeld klar und eindeutig beschlossen werden.
Im konkreten Fall war die Bedingung der Einstimmigkeit nicht erfüllt, was den Umlaufbeschluss ungültig machte.
Der angefochtene Beschluss bezog sich auf finanzielle Nachschüsse und Anpassungen für das Jahr 2021.
Die Kammer des LG Berlin sieht die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts als offensichtlich erfolglos an.
Das Einstimmigkeitserfordernis soll den Minderheitenschutz innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft gewährleisten.
Beschlüsse müssen aus sich heraus verständlich und eindeutig sein, ohne dass es auf die subjektiven Vorstellungen der Eigentümer ankommt.
Ein Beschluss, der eine Mehrheitsentscheidung für Umlaufbeschlüsse vorsieht, muss restriktiv ausgelegt werden, um den Minderheitenschutz nicht zu unterlaufen.
Die Wohnungseigentümer können jederzeit einen einstimmigen Umlaufbeschluss fassen, ein vorheriger Beschluss hierüber kann aber sinnvoll sein.
Die Ungültigkeit des Beschlusses basiert auf dem Fehlen der Einstimmigkeit und der mangelnden Klarheit zur Anwendung des Mehrheitsprinzips.


Einstimmigkeit bei Umlaufbeschlüssen
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Willensbildung bei wichtigen Entscheidungen ein zentraler Aspekt. Das Wohnungseigentumsgesetz regelt die Anforderungen an die Beschlussfassung. Grundsätzlich erfordert ein Umlaufbeschluss die Einstimmigkeit aller Wohnungseigentümer, um wirksam zu werden. Dieses Prinzip dient dem Minderheitenschutz und soll eine ausgewogene Inte[…]


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