Ein Angestellter der gesetzlichen Unfallversicherung forderte die finanzielle Abgeltung des Schwerbehindertenzusatzurlaubs bei Beendigung, der ihm noch zustand. Trotz der klaren Regelungen des SGB IX führte die Anwendung der Bundes-Erholungsurlaubsverordnung zu einer überraschenden Einschränkung des Anspruchs. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 SLa 562/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf Datum: 24.01.2025 Aktenzeichen: 7 SLa 562/24 Verfahren: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Urlaubsabgeltung, Schwerbehindertenrecht, Öffentliches DienstrechtDas Problem: Ein langjährig erkrankter, schwerbehinderter Angestellter schied aus dem Dienst eines öffentlichen Trägers aus. [...]