Arbeitsrecht
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 6 AZR 157/22
Das Wichtigste im Überblick
Kündigungen bei Massenentlassungen sind ohne vorherige Anzeige bei der Agentur für Arbeit dauerhaft unwirksam.Zum vorliegenden Urteilstext springen: 5 SLa 209/24
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Ein Arbeitgeber muss ausstehenden Lohn nachzahlen, wenn er Barzahlungen und Aufrechnungen nicht präzise belegen kann.Zum vorliegenden Urteilstext springen: IX ZR 36/25
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Lohnbuchhalter müssen bei unklarem Sozialversicherungsstatus eines Geschäftsführers aktiv auf eine Klärung durch den Auftraggeber hinwirken.Zum vorliegenden Urteilstext springen: 7 Ca 314/25
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Arbeitnehmer verlieren Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn sie direkt nach abgelehntem Urlaub eine Krankschreibung einreichen.532 Euro Gerichtskosten, obwohl der Prozess per Vergleich endete. Der Arbeitgeber hatte sich nach dem Urteilsspruch geeinigt – doch die Richterbank hatte ihre Entscheidung zu diesem Zeitpunkt bereits verkündet.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 13 Ta 29/26
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Parteien zahlen bei einem gerichtlichen Vergleich keine Verfahrensgebühren, auch wenn zuvor bereits ein Urteil erging.Zum vorliegenden Urteilstext springen: 2 Ta 3/26
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Gerichte dürfen Prozesskostenhilfe nur aufheben, wenn die Aufforderung zur Mitwirkung eine gültige elektronische Signatur trägt.Zum vorliegenden Urteilstext springen: C-418/24
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Öffentliche Arbeitgeber müssen Missbrauch bei befristeten Verträgen durch wirksame und abschreckende Strafen sanktionieren.Zum vorliegenden Urteilstext springen: 4 B 37/24
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Feuerwehrleute im Rettungsdienst erhalten eine Arbeitszeitgutschrift, wenn für sie laut Verwaltungsanweisung eine kürzere Wochenarbeitszeit gilt.Zum vorliegenden Urteilstext springen: M 5 E 25.6574
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Eine Behörde darf Stellen mit leistungsstärkeren Bewerbern besetzen, wenn die Notenunterschiede in den Beurteilungen unaufholbar sind.Zum vorliegenden Urteilstext springen: 19 Ca 3599/25
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Fluggesellschaften dürfen Mitarbeitern wegen unberechtigter Gratis-Upgrades ohne vorherige Abmahnung in der Regel nicht kündigen.Zum vorliegenden Urteilstext springen: 15 K 1556/24
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Gericht: Verwaltungsgericht Köln Datum: 11.09.2025 Aktenzeichen: 15 K 1556/24 Verfahren: Klage auf Vaterschaftsurlaub Rechtsbereiche: Beamtenrecht, EU-Recht, Urlaubsrecht Streitwert: 5.000 Euro Revision zugelassen: Ja – Rechtsfrage noch nicht höchstrichterlich geklärt.Zum vorliegenden Urteilstext springen: 1 SLa 75/25
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Gericht: Landesarbeitsgericht Bremen Datum: 10.02.2026 Aktenzeichen: 1 SLa 75/25 Verfahren: Berufung im Kündigungsschutzverfahren Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, sexuelle Belästigung Streitwert: Nicht genannt Revision zugelassen: Ja – Rechtsfrage noch nicht höchstrichterlich geklärt.Zum vorliegenden Urteilstext springen: 14 MB 2/25
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Gericht: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein Datum: 09.04.2026 Aktenzeichen: 14 MB 2/25 Verfahren: Beschwerde im Disziplinarverfahren Rechtsbereiche: Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Verwaltungsrecht Relevant für: Beamte, Dienstherrn, SchulenDas Gericht ließ die vorläufige Dienstenthebung bestehen, weil die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wahrscheinlich blieb.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 3 Ca 526/25
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Gericht: Arbeitsgericht Nordhausen Datum: 18.12.2025 Aktenzeichen: 3 Ca 526/25 Verfahren: Kündigungsschutz und Lohnklage Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kündigung, Annahmeverzug, Vergütung Streitwert: 12.704,92 € Relevant für: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Kleinbetriebe bei Kündigung und LohnstreitDie fristlose Kündigung scheiterte, doch die hilfsweise ordentliche Kündigung beendete das Arbeitsverhältnis.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 1 Ta 11/26
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Gericht: Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Datum: 28.04.2026 Aktenzeichen: 1 Ta 11/26 Verfahren: Beschlussverfahren Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kostenrecht, Anwaltsgebühren Relevant für: Anwälte, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, KostenstreitigkeitenDas Gericht lässt die Beschwerde zu, hält den Vergleichswert aber bei 29.000 Euro und verneint die Anschlussbeschwerde.
Viele Arbeitnehmer wiegen sich bei einer Krankschreibung in falscher Sicherheit, doch eine Kündigung wegen einer Langzeiterkrankung ist unter strengen Voraussetzungen rechtlich zulässig. Da Arbeitgeber häufig an formalen Hürden wie dem Eingliederungsmanagement scheitern, sichern Sie sich mit diesem Wissen entscheidende Vorteile für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes oder eine hohe Abfindung. [...]
Sechs Monate Wartezeit, symptomlose HIV-Infektion – mitten drin die Kündigung. Der Arzneimittelhersteller hält den chemisch-technischen Assistenten im Reinraum für nicht mehr einsetzbar. Doch zählt eine unsichtbare Krankheit bereits als Behinderung – und gilt das Diskriminierungsverbot schon vor dem sechsten Monat?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 6 AZR 190/12
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Gericht: Bundesarbeitsgericht Datum: 19.12.2013 Aktenzeichen: 6 AZR 190/12 Verfahren: Revision Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Antidiskriminierungsrecht, Kündigungsrecht Streitwert: 6.600,00 EuroDas BAG hob die Kündigung auf und prüfte eine Benachteiligung wegen HIV-Infektion erneut.
Sechs Jahre krank, die Kündigung zum Jahresende. Das Integrationsamt hat zugestimmt, das Eingliederungsmanagement ist abgebrochen – weil die Sachbearbeiterin Fragen zu einer Datenschutzerklärung stellte. Darf ein Arbeitgeber so kündigen, wenn das bEM an einer vorformulierten Einwilligung scheitert und die Richter die Beweislast für die Unvermeidbarkeit prüfen? [...]
Seit 2001 im Betrieb, erneut sechs Wochen krank: Der Arbeitgeber kündigt den Produktionshelfer, ohne ein erneutes betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen. Nun muss er beweisen, dass selbst bauliche Schutzwände gegen den Durchzug in der Halle zwecklos gewesen wären.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 2 AZR 138/21
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Gericht: Bundesarbeitsgericht, Zweiter Senat Datum: 18.11.2021 Aktenzeichen: 2 AZR 138/21 Verfahren: Revision im Kündigungsschutzprozess Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, Krankheitskündigung Streitwert: Nicht genannt Revision zugelassen: Nicht genannt Relevant für: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsräte bei KrankheitskündigungFehlt vor einer Krankheitskündigung ein erneutes bEM, muss der Arbeitgeber mildere Mittel konkret belegen.
20 Monate krankgeschrieben, die Erwerbsminderungsrente ist bewilligt – und der Arbeitgeber kündigt den Busfahrer. Das betriebliche Eingliederungsmanagement blieb jedoch komplett aus. Begründet die Rente allein die arbeitsrechtliche Arbeitsunfähigkeit oder verpflichtet das Unterlassen zwingend zu milderen Maßnahmen?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 2 AZR 565/14
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Gericht: Bundesarbeitsgericht, Zweiter Senat Datum: 13.05.2015 Aktenzeichen: 2 AZR 565/14 Verfahren: Revisionsverfahren Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, Schwerbehindertenrecht Relevant für: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Kündigungsschutz bei KrankheitBAG hob die Kündigung auf und verlangte neue Prüfung der Krankheitsfolgen.
Headset auf, Ohren rauschen: Seit Monaten krank wegen Tinnitus und Hörstörungen – doch statt Eingliederung droht dem Call-Center-Agenten die Kündigung. Weder leidensgerechte Teilzeit noch ein betriebliches Eingliederungsmanagement prüfte der Arbeitgeber, obwohl das Integrationsamt bei einem GdB von 30 längst zugestimmt hatte.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 2 AZR 664/13
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Gericht: Bundesarbeitsgericht Datum: 20.11.2014 Aktenzeichen: 2 AZR 664/13 Verfahren: Revisionsverfahren Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, Schwerbehindertenrecht Relevant für: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, SchwerbehinderteDas BAG hob die Kündigung auf und verlangte neue Prüfung möglicher milderer Mittel.
1.061 Krankheitstage in 20 Jahren als Maschinenführer im Dreischichtbetrieb. Der Arbeitgeber führt betriebsärztliche Untersuchungen durch, lässt das gesetzlich vorgeschriebene Eingliederungsmanagement aber aus – und kündigt dann. Das Bundesarbeitsgericht prüft, ob ein ordnungsgemäßes Verfahren dem Arbeitgeber ein milderes Mittel hätte aufzeigen können.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 2 AZR 755/13
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Gericht: Bundesarbeitsgericht, 2.2015 bis 2018 massive Fehlzeiten, GdB mindestens 30: der Arbeitgeber kündigt fristgemäß – und beruft sich auf eine negative Gesundheitsprognose sowie entfallene Entgeltfortzahlung nach den Sechs-Wochen-Fristen. Reicht die Prognose allein aus, oder muss er zusätzlich wirtschaftliche Schäden durch Unfallkosten und Betriebsablaufstörungen konkret nachweisen?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 2 AZR 125/21
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Gericht: Bundesarbeitsgericht, Zweiter Senat Datum: 22.07.2021 Aktenzeichen: 2 AZR 125/21 Verfahren: Revision im Kündigungsschutzstreit Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, Schwerbehindertenrecht Streitwert: Nicht genannt Relevant für: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, SchwerbehindertenvertretungenDas Gericht kippt die Kündigung, weil die Krankheitskosten keine ausreichende Belastung zeigten.
Viele Arbeitnehmer glauben, dass eine pauschale Abgeltung von Überstunden im Arbeitsvertrag rechtmäßig ist und jede zusätzliche Vergütung für Mehrarbeit ausschließt. Doch häufig sind diese Klauseln rechtlich völlig wertlos, weshalb Sie unbezahlte Stunden trotz vermeintlicher Verbote oft erfolgreich rückwirkend einfordern und sich bares Geld sichern können.
Überstundenvergütung sichern: Das Wichtigste im Überblick
Pauschale Formulierungen wie „alle Überstunden sind abgegolten“ verstoßen meist gegen das Transparenzgebot (§ 307 BGB) und sind rechtlich unwirksam.Zum vorliegenden Urteilstext springen: C-258/24
Das Wichtigste im Überblick
Gericht: Europäischer Gerichtshof (EuGH) Datum: 17.03.2026 Aktenzeichen: C-258/24 Verfahren: Vorabentscheidungsverfahren Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Diskriminierungsschutz Relevant für: Kirchliche Arbeitgeber, katholische Beschäftigte, SchwangerschaftsberaterKirchliche Arbeitgeber dürfen Mitarbeitern nicht allein wegen eines Kirchenaustritts kündigen, wenn die Konfession fachlich unwichtig ist.