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Gericht verurteilt Arbeitgeber zur Zahlung trotz Aufhebungsvertrag und Arbeitsleistung
Das Gericht hat entschieden, dass der Kläger einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung für das Jahr 2019 hat. Die Beklagte wird zur Zahlung von 2.658,48 € brutto plus Zinsen verurteilt. Die weiteren Ansprüche des Klägers, insbesondere bezüglich der Auskunft über Lohnabzüge und der Erstattung bestimmter Beträge, wurden abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden zwischen Kläger und Beklagter aufgeteilt.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Ca 35/23 Verjährung von Urlaubsansprüchen: Rechtliche Grundlagen und aktuelle Entwicklungen
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Urlaub, der im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Form von Urlaubsabgeltung ausgezahlt werden muss. Die Verjährung dieser Ansprüche unterliegt dabei bestimmten Fristen und Regelungen.
Im deutschen [...] Weiterlesen
“Urlaubsabgeltung und Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers – Verjährung”