Trotz verfassungsrechtlich garantierter Meinungsfreiheit wurde die Kündigung eines Forschers bestätigt, weil für ihn die gesteigerte Rücksichtnahmepflichten von Tendenzträgern galten. Obwohl der Arbeitgeber die Frist für die sofortige Kündigung verpasste, musste er den Wissenschaftler nicht wieder einstellen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Ca 378/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Arbeitsgericht Halle (Saale) Datum: 10.12.2024 Aktenzeichen: 1 Ca 378/24 Verfahren: Kündigungsschutzverfahren Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, MeinungsfreiheitDas Problem: Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter veröffentlichte in sozialen Medien kritische Äußerungen über Israel. [...]