Erhält ein Arbeitnehmer die Kündigung von seinem Arbeitgeber ausgesprochen, so stehen dem gekündigten Arbeitnehmer verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung. Ein guter Ansatz ist es stets zu prüfen, ob ein Wiedereinstellungsanspruch besteht. Der Gesetzgeber definiert die Wiedereinstellung als die Wiederaufnahme von einem Arbeitsverhältnis, welches zuvor durch den Arbeitgeber mittels einer Kündigung beendet wurde.
Der Wiedereinstellungsanspruch ist jedoch an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Den wenigsten Arbeitnehmern sind die genauen rechtlichen Hintergründe sowie Zusammenhänge des Anspruchs bekannt. Lesen Sie weiter, um die wichtigsten Informationen zu erhalten und zu erfahren, wie sich dieser Anspruch durchsetzen lässt.
✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Urteil hebt die Wichtigkeit des Wiedereinstellungsanspruchs aus Sicht des Arbeitnehmers hervor und erläutert die verschiedenen Kriterien, die erfüllt sein müssen, um diesen geltend zu machen. Es betont die Rolle eines erfahrenen Rechtsanwalts bei der Durchsetzung dieses Anspruchs.
Wiedereinstellungsanspruch: Das Recht eines Arbeitnehmers, nach einer Arbeitgeberkündigung wiedereingestellt zu werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Wirksame Kündigung: Die Kündigung muss rechtswirksam sein, um einen Wiedereinstellungsanspruch zu begründen. Sie ist jedoch nicht das einzige ausschlaggebende Kriterium für den Anspruch.
Wegfall des Kündigungsgrundes: Der Wiedereinstellungsanspruch besteht nur, wenn der Grund für die Kündigung nicht mehr gegeben ist.
Verdachtskündigung und Betriebsübergang: In speziellen Fällen wie einer Verdachtskündigung oder einem Betriebsübergang können besondere Umstände für den Wiedereinstellungsanspruch relevant sein.
Durchsetzung des Wiedereinstellungsanspruchs: Der Arbeitnehmer muss den Anspruch aktiv geltend machen und dies kann sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich erfolgen.
Rolle des Betriebsrats:[…]