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Arbeitszeitkonto – Anordnung von Minusstunden durch Arbeitgeber zulässig?

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Minusstunden ohne Recht: Gericht kippt Arbeitgeber-Anordnung
Das Arbeitsgericht Gera hat entschieden, dass die Beklagte unrechtmäßig Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto des Klägers verbucht hat. Die Klage des Arbeitnehmers auf Gutschrift der 44,4 Stunden als Arbeitszeit war erfolgreich. Die Entscheidung betont, dass ohne eine klare und deutliche Regelung in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung keine Minusstunden angerechnet werden dürfen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Ca 117/23 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Der Kläger hat Anspruch auf die Gutschrift von 44,4 Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto.
Minusstunden dürfen nur verbucht werden, wenn dies durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung klar geregelt ist.
Die Beklagte war im Annahmeverzug, da sie den Kläger nicht zur Arbeit einsetzen konnte und keine rechtliche Grundlage für die Anordnung von Minusstunden hatte.
Ein Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst nicht die Berechtigung zur einseitigen Anordnung von Minusstunden ohne entsprechende vertragliche Grundlage.
Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei Veränderungen der Arbeitszeit.
Die Beklagte muss die Kosten des Rechtsstreits tragen.
Das Urteil zeigt die Grenzen des Arbeitgeber-Direktionsrechts hinsichtlich der Arbeitszeitgestaltung auf.
Klare und deutliche Regelungen in Tarif- oder Betriebsvereinbarungen sind erforderlich, um Minusstunden rechtswirksam anordnen zu können.

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Arbeitszeitkonto: Darf der Arbeitgeber Minusstunden anordnen?
Die Anordnung von Minusstunden durch den Arbeitgeber ist ein komplexes Thema, das viele rechtliche Herausforderungen mit sich bringt. Grundsätzlich gilt: Ein Arbeitgeber darf nur dann Minusstunden anordnen, wenn ein Arbeitszeitkonto vereinbart wurde. Denn bei einem Arbeitszeitkonto gelten Minusstunden gesetzlich als Vorschuss des Arbeitgebers, der voll zu bezahlen ist.

Im deutschen Arbeitsrecht ist jedoch nicht kl[…]


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