Es gibt gesetzliche Grundlagen, die für Arbeitnehmer von erheblichem Belang sind, ohne dass die Arbeitnehmer den genauen Inhalt überhaupt kennen. Ein hervorragendes Beispiel hierfür stellt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) dar, da dieses Gesetz zumeist nur dem Betriebsrat angehörigen Arbeitnehmern überhaupt bekannt ist.
Dieser Umstand ist ein Stück weit bedauerlich, da das BetrVG einen enormen Einfluss auf die Arbeitnehmerrechte nimmt und in jedem Unternehmen aus dem Segment der Privatwirtschaft zur Anwendung kommt, in dem es als Minimum fünf zur Wahl berechtigte Arbeitnehmer gibt. Ist dies der Fall, so können drei Arbeitnehmer gewählt werden. Die Angestellten des Unternehmens haben dann die Möglichkeit, einen Betriebsrat frei zu wählen und auf diese Weise Einfluss auf die betrieblichen Angelegenheiten mit direktem Arbeitsplatzbezug zu nehmen.
✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) dient dazu, das Machtgefälle in Unternehmen zugunsten der Arbeitnehmer zu verschieben. Es regelt die betrieblichen Belange und schützt Arbeitnehmer vor willkürlichen Entscheidungen der Arbeitgeber. Der Betriebsrat spielt dabei eine entscheidende Rolle, indem er die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber vertritt und hauptsächlich Mitbestimmungsrechte innehält.
BetrVG regelt in erster Linie die Belange der Arbeitnehmer und schützt sie vor willkürlichen Entscheidungen des Arbeitgebers.
Betriebsrat ist ein Organ der Arbeitnehmervertretung, das direkt durch die Arbeitnehmer gewählt wird und ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber vertritt.
Allgemeine Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats umfassen die Kontrolle, ob der Arbeitgeber die geltenden Gesetze im Sinne der Arbeitnehmer einhält.
Spezifische Mitbestimmungsrechte beziehen sich auf Arbeitszeit, Arbeitsentgelt, Urlaubsplanung, Arbeitsüberwachung, Sozialeinrichtungen und mehr.
Unterschied zwischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten: Die Mitbestimmungsrechte sind zwingend, während die Mitwirkungsrechte lediglich eine Arbeitserleichterung des Betriebsrats sind.
Arbeitnehmerrechte im BetrVG haben zum Ziel, den Arbeitnehmer und seine Rechte in dem Unternehmen des Arbeitgebers zu stärken.
Bei Verstößen gegen das BetrVG können Arbeitnehmer den Betriebsrat informieren und den Dialo[…]