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Oberarzt darf aufgrund irrtümlicher SMS bleiben: Keine Abmahnung, Vertrauensverhältnis zählt
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts Trier, dass die ordentliche Kündigung eines Oberarztes aufgrund einer beleidigenden SMS nicht rechtmäßig war. Der Kläger hatte argumentiert, die Nachricht sei ein Irrtum gewesen und für seine Tochter bestimmt. Zudem wurde keine Abmahnung ausgesprochen, und der Kläger durfte darauf vertrauen, dass die SMS nicht weitergeleitet wird. Das Gericht entschied, dass unter diesen Umständen die Kündigung sozial ungerechtfertigt war.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Sa 571/14 [toc]
Verhaltensbedingte Kündigung wegen beleidigender SM[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/verhaltensbedingte-kuendigung-wegen-beleidigender-sms-vertrauliches-gespraech/
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“Verhaltensbedingte Kündigung wegen beleidigender SMS – vertrauliches Gespräch”