Rotlichtverstoß: Fahrverbot aufgehoben – OLG Köln korrigiert Amtsgerichtsurteil
Regelverstöße im Straßenverkehr können für Autofahrer Konsequenzen mit sich bringen. Häufig sind Meinungen darüber geteilt, ob eine Sanktion tatsächlich gerechtfertigt war. Wenn Beweise nicht eindeutig sind, kann ein Gericht entscheiden, dass weitere Ermittlungen notwendig sind, um die Wahrheit zu klären. In solchen Fällen ist es wichtig, dass Gerichte offen für Beweisanträge der Verteidigung sind. Nur so kann ein faires Verfahren gewährleistet werden.
Wie ein solcher Fall aussehen kann, zeigt das folgende Gerichtsurteil, das einen Bußgeldbescheid aufgrund mangelhafter Beweislage aufhob.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Urteil des Amtsgerichts wurde wegen Verletzung des Beweisantragsrechts aufgehoben.
Das Gericht darf einen Beweisantrag zur Widerlegung des Belastungszeugen in der Regel nicht ablehnen.
Ein Sachverständigengutachten hätte die Zeugenaussagen erschüttern und zur Wahrheitsfindung beitragen können.
Die Ablehnung des Beweisantrags bezüglich der Ampelschaltung war rechtsfehlerhaft.
Der Fall wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Bei strittigen Fragen zu Ampelschaltungen sind Sachverständigengutachten wichtige Beweismittel.
Belastungszeugen allein sind oft keine ausreichende Grundlage für eine Verurteilung.
➜ Der Fall im Detail
Rechtliche Auseinandersetzung um Rotlichtverstoß
Der Fall dreht sich um einen Rotlichtverstoß, der am 10. Februar 2022 in der Stadt V. geschah. Das Oberlandesgericht Köln hebt ein Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoßes auf, weil das Amtsgericht die Beweislage nicht korrekt bewertet hat. (Symbolfoto: IR Stone /Shutterstock.com)
Der Betroffene, Fahrer eines Pkw mit dänischem Kennzeichen, wurde vom Amtsgericht wegen vorsätzlicher Missachtung eines Wechsellichtzeichens zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. Zusätzlich wurde ihm ein einmonatiges Fahrverbo[…]