Rotlichtverstoß: OLG Rostock kippt zu harte Strafe und fordert Neuverhandlung
Rotlichtsignale und Fahrspurwechsel im Straßenverkehr
Der Straßenverkehr ist ein komplexes Gefüge, das der Einhaltung zahlreicher Regeln bedarf. Rotlichtsignale spielen dabei eine besondere Rolle – sie dienen dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer. Doch was passiert, wenn ein Fahrer trotz Rotlicht auf eine Spur mit Grünlicht wechselt? Unter welchen Umständen kann dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen und wann kann sogar ein Fahrverbot drohen? Diese Fragen werden in der Rechtsprechung kontrovers diskutiert und sollen im Folgenden anhand eines konkreten Falls beleuchtet werden.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Ein Fahrspurwechsel auf eine für die Fahrtrichtung grünbevorrechtigte Spur nach Überfahren einer Rotlicht zeigenden Linksabbiegerspur stellt zwar eine Ordnungswidrigkeit dar, rechtfertigt aber nicht zwingend ein Fahrverbot.
Rotlichtmissachtung für Linksabbiegerspuren dient primär dem Schutz des entgegenkommenden, geradeausfahrenden oder rechtsabbiegenden Verkehrs.
Bestand keine konkrete Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer, da für die eingeschlagene Fahrtrichtung eine andere Spur Grünlicht zeigte, ist ein Fahrverbot möglicherweise unverhältnismäßig.
Es bedarf einer einzelfallbezogenen Prüfung, ob die abstrakte Gefahr für einen Regelverstoß die Verhängung eines Fahrverbots rechtfertigt.
Bei fehlender Gefährdung anderer trotz Rotlichtmissachtung kann die Höchststrafe unverhältnismäßig sein.
Eine nur pauschale Begründung für Höchststrafandrohungen ohne Berücksichtigung entlastender Umstände ist rechtsfehlerhaft.
Das Gericht muss Umstände aufgreifen, die für eine mildere Bestrafung sprechen.
➜ Der Fall im Detail
Rechtliche Auseinandersetzung um Rotlichtverstoß und Fahrspurwechsel
Im Zentrum dieser rechtlichen Kontroverse steht ein Autofahrer, der beschuldigt wird, an einer Kreuzung trotz Rotlicht in eine Linksabbiegerspur eingefahren zu sein und dann auf eine Fahrspur gewechselt zu haben, die von einem grünen Licht geregelt wurde.