Überblick über die BGH-Entscheidung zum Rückgewährschuldverhältnis
In einem wegweisenden Urteil hatte der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 164/21 vom 29.11.2023) entschieden, dass die Verweigerung der Rücknahme einer mangelhaften Kaufsache durch den Verkäufer nach einem wirksamen Rücktritt des Käufers zu einem Schadensersatzanspruch führen kann. Die höchstrichterliche Entscheidung setzt neue Maßstäbe für die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Rahmen des sogenannten Rückgewährschuldverhältnisses.
Im konkreten Fall hatte eine Bauunternehmerin von einer Baustoffhändlerin Schotter für die Errichtung eines Parkplatzes gekauft. Nachdem sich der Schotter als mit Arsen belastet und somit unbrauchbar herausstellte, erklärte die Käuferin den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Baustoffhändlerin verweigerte jedoch die Rücknahme des mangelhaften Schotters. Die Klägerin musste den Schotter daher selbst entsorgen und begehrte von der Beklagten Schadensersatz für die entstandenen Kosten.
(Symbolfoto: Icealien ansehen. /canva)
✔ Das Wichtigste in Kürze
Verkäufer können nach einem wirksamen Rücktritt vom Kaufvertrag zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn sie die Rücknahme einer mangelhaften Kaufsache verweigern und dies den Käufer unzumutbar belastet.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 29.11.2023 (Az. VIII ZR 164/21) entschieden, dass die Verweigerung der Rücknahme einer mangelhaften Kaufsache durch den Verkäufer nach einem wirksamen Rücktritt des Käufers zu einem Schadensersatzanspruch führen kann.
Im konkreten Fall hatte eine Bauunternehmerin arsenbelasteten Schotter von einer Baustoffhändlerin gekauft und nach Entdeckung des Mangels den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt.
Die Baustoffhändlerin weigerte sich, den Schotter zurückzunehmen, was die Klägerin zur eigenen Entsorgung zwang und zu erheblichen Kosten führte.