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Bayerisches Landessozialgericht – Az.: L 19 R 113/17 – Urteil vom 14.12.2017
I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 20.01.2017 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob der Kläger gegen die Beklagte einen Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung aufgrund seines Antrags vom 12.03.2014 hat.
Der 1963 geborene Kläger hat nach seinen eigenen Angaben von 1978 bis 1982 den Beruf eines Gas- und Wasserinstallateurs erlernt und war in diesem Beruf anschließend auch versicherungspflichtig beschäftigt. Nach einer unfallbedingten Teilversteifung des rechten Handgelenks im Jahr 1990 musste er die Tätigkeit als Gas- und Wasserinstallateur aufgeben und war ab [...] Weiterlesen
“Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente”