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Bayerisches Landessozialgericht – Az.: L 7 U 306/16 – Urteil vom 24.01.2019
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 15. Juni 2016 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Streitig ist die Gewährung einer Verletztenrente mit einer MdE von 30 v.H. unter Anerkennung weiterer Unfallfolgen und Behandlungsbedürftigkeit über den 23.2.2014 hinaus.
Der 1970 geb. Kläger erhält aufgrund eines Unfallereignisses im Jahr 2010 mit Beeinträchtigung der linken Hand eine Unfallrente mit einer MdE von 30 v.H. und arbeitet seither 5 h täglich. Am 27.1.2014 erlitt er einen weiteren Arbeitsunfall. Er war als Bauhofmitarbeiter mit dem Räumfahrzeug im Winterdienst tätig. Beim Linksabbiegen kollidierte er mit [...] Weiterlesen
“Gesetzliche Unfallversicherung – Anspruchsvoraussetzungen für Verletztenrente”