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SG Augsburg – Az.: S 18 U 205/21 – Urteil vom 18.11.2022
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Tatbestand
Streitig ist eine Covid19-Infektion als Arbeitsunfall.
Der 1962 geborene Kläger war bei der Firma M. beschäftigt. Für die P-Firma reiste er am 09.01.2021 nach Gambia, um auf dem Kraftwerk B. eine Schulung des Betriebspersonals durchzuführen. Dazu wurde nach Angaben des Arbeitgebers im Vorfeld mit dem Kunden ein Hygiene-Konzept ausgearbeitet, welches vor Ort angewendet wurde. FFP2-Masken wurden verwendet. Der Kläger wurde vor der Ausreise in A-Stadt am 07.01.2[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.sozialrechtsiegen.de/anerkennung-einer-covid19-infektion-als-arbeitsunfall/