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Medizinische Dokumentation des Behandlers
OLG Dresden – Az.: 4 W 468/21 – Beschluss vom 30.08.2021
I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Chemnitz vom 07.06.2021 – 4 OH 32/20 – wie folgt abgeändert:
Gemäß § 485 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 2 ZPO soll ein schriftliches Sachverständigengutachten zu folgenden Fragen eingeholt werden:
1.
Ist die bei der Antragstellerin am 16.02.2017 erfolgte Implantation einer unikondylären, medialen Schlittenprothese Typ Oxford Phase III am Kniegelenk objektiv fehlerhaft erfolgt?
2.
Erfolgte die Nachbehandlung fehlerhaft, insbesondere wurde mit der physiotherapeutischen Behandlung drei Tage postoperativ zu spät begonnen?
3.
Lagen Kontraindikationen bei der Antragstellerin vor?
II. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
III. Gerichtskosten werden im Beschwerdeverfahren nicht [...] Weiterlesen
“Selbständiges Beweisverfahren bei Arzthaftung”