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OLG München – Az.: 34 Wx 30/16 – Beschluss vom 17.02.2017
I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim – Grundbuchamt – vom 5. Januar 2016 wird zurückgewiesen.
II. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5000,- € festgesetzt.
Gründe
I.
Der Beteiligte ist als Eigentümer von Grundbesitz im Grundbuch eingetragen.
Diesen hatten seine Eltern 1979 käuflich erworben. Zur Beschreibung des Grundbesitzes heißt es im notariellen Kaufvertrag in Ziff. II.:
1. eine Teilfläche von ca. 212 qm – im beigehefteten Lageplan rotumrandet eingezeichnet -,
2. einen Miteigentumsanteil von 1/70 an den künftigen Wegeflächen, welche im beigehefteten Plan grün ungefähr angelegt sind.
Die Grundflächen sind amtlich erst zu vermessen und den Beteiligten in [...] Weiterlesen
“Grundbuchunrichtigkeit durch Zubuchungen von Miteigentumsanteilen anderer Grundstücke”