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OLG Dresden – Az.: 17 W 430/17 – Beschluss vom 05.07.2017
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Zwickau vom 31.03.2017 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Geschäftswert der Beschwerde: 21.500,33 €.
Gründe
I.
Die M. mbH (nachfolgend: M.), die Mitte 2014 auf die Antragstellerin verschmolzen worden ist, war neben der Stadt Z. (Geschäftsanteil: 3 Mio €) einzige Gesellschafterin der H. … GmbH (nachfolgend: H.). Sie übertrug ihren Geschäftsanteil von 147.000 €, der ca. 4,67 % der Summe aller Geschäftsanteile der H. entsprach (3,147 Mio €), zu notarieller Urkunde des Antragsgegners vom 10.12.2013 an den Landkreis Z., ihren alleinigen Gesellschafter; dieser war und ist auch Alleingesellschafter der Antragstellerin. Der [...] Weiterlesen
“Notarkosten – Zulässigkeit einer Nachforderung – Geschäftswert Betreuungsgebühr”