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AG Strausberg – Az.: 14 OWi 282 Js-OWi 3933/11 (113/11) – Urteil vom 03.01.2012
Der Betroffene wird wegen fahrlässigen Verstoßes gegen das 0,5 %o-Gesetz zu einer Geldbuße in Höhe von 1.000,00 Euro verurteilt.
Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
Der Betroffene ist geschieden und hat keine Unterhaltspflichten. Er lebt zusammen mit seiner vollberufstätigen Lebensgefährtin und deren minderjährigen Tochter.
Der Betroffene ist im Verkehrszentralregister nicht eingetragen.
Mit Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg vom 01.12.2010 (Aktenzeichen: …) wurde gegen den Betroffenen wegen Führen eines Kraftfahrzeuges mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr gemäß § 24 a Abs. 1 StVG eine Geldbuße von 500,00 Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat [...] Weiterlesen
“Absehen von Regelfahrverbot – Existenzgefährdendes Fahrverbot für Selbstständigen”