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Messie-Syndroms – kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen

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VG Karlsruhe – Az.: 9 K 4395/18 – Urteil vom 25.02.2020

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
Symbolfoto: Von DesignRage/Shutterstock.com

Die Klägerin wendet sich gegen eine nachträgliche Auflage zu ihrer Fahrerlaubnis der früheren Klasse 3.

Die am pp. geborene Klägerin ist in der Vergangenheit mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten. Am 07.05.2017 stellten Polizeibeamte fest, dass das Fahrzeug der Klägerin mit Unrat gefüllt war und stark nach Müll roch. Am 08.05.2017 fiel die Klägerin durch eine auffällige Fahrweise auf, indem sie mehrfach beinahe in den Gegenverkehr fuhr. Bei der anschließenden Polizeikontrolle wurde festgestellt, dass der Innenraum des Fahrzeuges mit Ausnahme des Fahrersitzes bis fast unter das Dach mit Abfall gefüllt war. Am 26.06.2017 stellte die Polizei nochmals fest, dass das Fahrzeug ein ähnliches Bild bot. Am 11.07.2017 lud die Klägerin Müll in ihren PKW ein. Dabei hielt die Polizei fest, dass die Handbremse sowie die Bremspedale mit Müll bedeckt waren. Am 16.09.2017 wurde festgestellt, dass die Klägerin in unsicherer Fahrweise auffallend langsam in „Schlangenlinien“ teilweise in den Gegenverkehr fuhr, anlasslos blinkte und zunächst auf das „Stop“ der Polizei nicht reagierte. Bei der Kontrolle wurde Verwesungs- und Müllgeruch aus dem Fahrzeug wahrgenommen; das Fahrzeug war, einschließlich der Gangschaltung, bis unter das Dach mit Kleidung, Abfall und Essensresten beladen und war von Maden und Fliegen befallen. Da sich die Klägerin uneinsichtig zeigte, untersagte die Polizei ihr die Weiterfahrt und fuhr sie nach Hause. Auch dort bot sich ein verwahrlostes Bild und fanden sich hunderte Flaschen, Becher, Brote und Zeitungen. Schließlich fiel die Klägerin am 12.04.2018 dadurch auf, dass ihr das Einparken in eine ausreichende Parklücke minutenlang rückwärts missling, weil ihr Fahrzeug im kompletten Beifahrer- und Rücksitzbereich sowie im Bereich der Gangschaltung und teilweise im Bereich der Pedale mit Müll gefüllt war.

Infolgedessen ordnete das Landratsamt pp. mit Schreiben vom 18.07.2017 nach einem persönlichen Gespräch mit der Klägerin die Vorlage eines ärztlichen Fahreignungsgutachtens zur Beurteilung[…]


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