Chaos bei der StVO-Novelle: Unzählige neu verhängte Fahrverbote könnten wegen eines Fehlers gekippt werden.
Vor kurzer Zeit war die StVO in aller Munde, da der Gesetzgeber einige wichtige Neuerungen beschlossen hatte. Diese Neuerungen waren für die unzähligen Autofahrer in diesem Land nicht zum Vorteil, da die Bußgelder und Strafen auch für kleinere Verkehrsverstöße massiv verschärft wurden. Dementsprechend regte sich sehr schnell Protest von den verschiedensten Seiten, unter anderem auch von dem ADAC, gegen die Neuerungen. Trotz des Protestes wurde die neue Novelle der StVO in Kraft gesetzt, was natürlich unzählige Bußgeldbescheide sowie auch Fahrverbote mit sich brachte. Die neue Novelle bekam sehr schnell den Spitznamen „Führerscheinvernichtungsmaschine“ und Bundesverkehrsminister Scheuer von der CDU kam zu der Erkenntnis, dass die neue Novelle doch nicht die optimale Lösung darstellen würde. Dementsprechend ergibt seitens des Bundesverkehrsministers auch die Aufforderung an die Bundesländer, dass der neue Bußgeldkatalog erst einmal ausgesetzt und dementsprechend die alte Regelung wieder angewendet wird. Die gute Nachricht für alle Autofahrer lautet, dass dieser Aufforderung auch 14 der insgesamt 16 deutschen Bundesländer auch nachkamen.
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Die neue Novelle wurde erst am 28.04.2020 ins Leben gerufen und ist somit auch noch nicht sonderlich alt. Es regen sich mittlerweile massive Zweifel daran, ob die Novelle überhaupt noch sehr viel älter werden wird denn der ADAC hat festgestellt, dass die neue StVO-Novelle einen Formfehler beinhaltet. Gemäß der in Deutschland geltenden Rechtslage darf die Novelle auch nicht zur Anwendung kommen. Dies wiederum bringt die logische Schlussfolgerung mit sich, dass sehr viele Bußgeldbescheide, die nach dem Datum des 28.04.2020 von den zuständigen Behörden ausgestellt wurden, als rechtswidrig anzusehen sind. Wäre man dramatisch veranlagt, so könnte man von einem regelrechten Skandal sprechen. Für den Bundesverkehrsminister brachte dieser Formfehler auch sehr viel […]