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Rechtsanwälte Kotz GbR

Anordnung eines Aufbauseminars für Fahranfänger

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Bindung an rechtskräftige Entscheidungen
VG Würzburg – Az.: W 6 S 20.510 – Beschluss vom 28.04.2020

I. Der Antrag wird abgelehnt.

II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

III. Der Streitwert wird auf 1.250,00 EUR festgesetzt.
Gründe
I.

Die Antragstellerin wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger.

1. Die Antragstellerin (geb. …1998) ist Inhaberin einer Fahrerlaubnis auf Probe der Klassen AM, B und L (Ablauf der Probezeit: 6.9.2019). Nach einer Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamts verursachte die Antragstellerin am 11. Juni 2019 um 7:25 Uhr einen Verkehrsunfall. Aus dem Polizeibericht vom 16. Juli 2019 ergibt sich, dass die Antragstellerin auf der St 2268 (Abschnitt 140, km 3,440) von Gaukönigshofen in Fahrtrichtung Ochsenfurt aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit, bei regennasser Fahrbahn, die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlor und nach rechts von der Fahrbahn abkam. Der PKW der Antragstellerin sei auf der Fahrertüre in Endstellung vorgefunden worden, die Antragstellerin habe sich selbstständig aus dem Fahrzeug befreien können. An ihrem PKW sei ein wirtschaftlicher Totalschaden entstanden, zudem sei ein Feld der dort befindlichen Leitplanke beschädigt worden.

Gegen die Antragstellerin wurde aufgrund dieses Sachverhalts zunächst mit Bußgeldbescheid vom 19. September 2019 (wegen Fahrens mit nicht angepasster Geschwindigkeit) eine Geldbuße in Höhe von 145,00 EUR festgesetzt, zzgl. 28,50 EUR Auslagen. Als Tatfolgen sind festgehalten: 600,00 EUR Sachschaden (Beschädigung der Leitplanke), Eigenschaden ca. 5.000,00 EUR. Nachdem die Antragstellerin mit E-Mail vom 25. September 2019 darauf hingewiesen hatte, dass sie als Auszubildende nicht so viel verdiene, wurde der ursprüngliche Bußgeldbescheid zurückgenommen und mit Bußgeldbescheid vom 28. Oktober 2019 eine Geldbuße in Höhe von 75,00 EUR festgesetzt (zzgl. 28,50 EUR Auslagen). Der Bußgeldbescheid erwuchs am 14. November 2019 in Rechtskraft.

2. Mit Schreiben vom 23. Januar 2020 hörte das Landratsamt Würzburg (nachfolgend: Landratsamt) die Antragstellerin unter Hinweis auf die begangene Ordnungswidrigkeit zur beabsichtigten Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar an und gab Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 5. Februar 2020. Daraufhin zeigten die Bevollmächtigten der Antragstellerin ihre Vertretung an und baten um Akteneinsicht sowie Fristverlängerung.

Mit Schriftsatz vom 14. Februar 2020 führten die Bevollmä[…]


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