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Schadensersatz fristlose Kündigung
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern
Az.: 3 Sa 123/18
Urteil vom 12.12.2018
I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 27.06.2018 -11 Ca 74/17 – wird zurückgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch um Zahlungsansprüche in Höhe von 800,00 €.
Der Kläger und Berufungsbeklagte (künftig Kläger) war bis zum 18.02.2017 als Kraftfahrer bei der Beklagten und Berufungsklägerin (künftig Beklagte) bei einem durchschnittlichen Monatsbruttoeinkommen von 1.700,00 € beschäftigt. Mit Schreiben vom 12.02.2017 – der Beklagten zugegangen am 15.02.2017 – kündigte der Kläger das Arbeitsverhältnis zum 26.02.2017. Mit fristloser Kündigung vom 17.02.2017 – [...] Weiterlesen
“Aufrechnung Nettoforderung mit Bruttoforderung”