Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrerlaubnisentziehung bei unwillentlicher Drogeneinnahme

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Verwaltungsgericht Saarland – Az.: 5 L 2027/18 – Beschluss vom 12.12.2018

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.
Gründe
Die … Antragstellerin wendet sich gegen die Verfügung der Antragsgegnerin, mit der ihr unter Anordnung des Sofortvollzugs die Fahrerlaubnis (der Klasse B) entzogen und das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge untersagt wurde.

I.

Am 02.07.2018 wurde um 00:05 Uhr der Pkw Peugeot mit dem amtlichen Kennzeichen … auf der BAB A1 auf dem Park- und Rastplatz der Tank- und Raststätte E…-… einer verdachtsunabhängigen Verkehrskontrolle unterzogen. In dem Pkw befanden sich außer der Antragstellerin als Fahrerin drei weitere Mitfahrer. Auf Nachfrage erklärte die Antragstellerin, dass alle vier zusammen über das Wochenende bei der Pokemon-Go Safari in Dortmund gewesen seien. Mit Ausnahme eines Bieres am Vortag habe keiner alkoholische Getränke oder berauschende Mittel konsumiert. Bei einem Test wurden bei der Antragstellerin folgende Auffallerscheinungen festgestellt: stark erweiterte Pupillen, Lidflattern, wässrige, gerötete Bindehäute, verlangsamte Pupillenreaktion bei Lichteinfall mit Reboundeffekt, provozierbarer Blickrichtungsnystagmus, zeitlich mangelnde Orientierung (Abschätzen von 30 Sekunden wurde nach 14,8 Sekunden beendet), Einbeinstehprobe nicht möglich ohne Heben der Arme bzw. Festhalten am Pkw. Der freiwillig durchgeführte Drogenschnelltest verlief positiv auf Amphetamin. Auf die Konfrontation mit diesem Ergebnis erklärte die Antragstellerin, sie habe keine Drogen konsumiert und zuletzt vor etwa 3 Wochen dreimal an einem Joint gezogen. In der hinteren Sitztasche des Pkws wurde eine Metalldose aufgefunden, in der sich ein Gripptütchen mit 0,3 g netto Amphetamin befand. Der Mitfahrer hinter dieser Sitztasche erklärte, dass ihm weder die Dose noch das Amphetamin gehörten. Ein Drugwipe Wischtest bei diesem Mitfahrer reagierte positiv auf Amphetamin. Die der Antragstellerin um 01:20 Uhr entnommene Blutprobe ergab aufgrund einer toxikologischen Untersuchung durch das Institut für Rechtsmedizin der Universität Mainz eine Konzentration von 32 ng/ml Amphetamin.

Daraufhin hörte die Antragsgegnerin die Antragstellerin mit Schreiben vom 24.10. 2018 zur beabsichtigten Entziehung der Fahrerlaubnis an. Am 30.10.2018 erschien die Antragstellerin unaufgefordert bei der Antragsgegnerin und erklärte, sie sei auf einem Event gewesen und habe etwas getrunken. Sie sei kurz auf die Toile[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv