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VG Karlsruhe – Az.: 1 K 4344/17 – Urteil vom 17.12.2018
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
Der Kläger wendet sich gegen eine polizeiliche Anordnung der Beklagten.
Er war Halter und regelmäßiger Fahrzeugführer eines schwarzen Jaguar F-Type mit Erstzulassung am 05.10.2015. Vor einiger Zeit hat er das Fahrzeug verkauft und besitzt nun einen Audi R8.
Zwischen dem 28.07.2016 und dem 24.08.2016 wurde der Jaguar F-Type des Klägers vierzehn Mal durch Bürgerinnen und Bürger der Mannheimer Innenstadt bei der Polizei gemeldet, weil diese sich durch Lärm bei dessen Benutzung gestört fühlten. Auch örtliche Polizeidienststellen meldeten mehrmals von Amts wegen das bezeichnete Fahrzeug des Klägers. Unter anderem werden in den vorgelegten [...] Weiterlesen
“Untersagungs- bzw. Unterlassungsverfügung gegen Auto-Poser”