Ein Grundstückseigentümer musste Vermessungsgebühren berechnen nach Bodenrichtwert, obwohl sein reales Waldstück auf dem freien Markt fast wertlos war. Die zuständige Behörde ignorierte den niedrigeren Verkehrswert des Grundstücks, da sie den festgesetzten Richtwert zwingend anwenden musste. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 K 2650/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Verwaltungsgericht Düsseldorf Datum: 23.05.2025 Aktenzeichen: 4 K 2650/24 Verfahren: Verwaltungsklage gegen Kostenbescheid Rechtsbereiche: Gebührenrecht, Vermessungsrecht, KostenrechtDas Problem: Eine Grundstückseigentümerin musste hohe Gebühren für eine Teilungsvermessung bezahlen. [...]