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Streit um Zaun und Bäume: Nachbarschaftsstreit vor Gericht
Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken (Az.: 13 S 108/22) vom 07.03.2023 behandelt einen Nachbarschaftsstreit um die Einfriedung von Grundstücken. Es befasst sich mit der Unterlassung des Zurückschneidens von Fichten und der Kostenteilung für die Errichtung eines Zauns. Der Beklagte wird zur Unterlassung verurteilt, die Klage bezüglich der Kostenteilung für den Zaun wird jedoch abgewiesen, da keine wesentliche Beeinträchtigung des klägerischen Grundstücks durch das Grundstück des Beklagten vorliegt.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 13 S 108/22 [toc]
Konflikte an der Grundstücksgrenze: Einfriedungspflicht und Nachbarrecht
Im Bereich des Nachbarrechts treten häufig Konflikte auf, die sich um die Einfriedung von Grundstücken drehen. Diese Thematik ist besonders relevant, wenn es um [...] Weiterlesen
“Einfriedungspflicht von Grundstücken”