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OLG Celle – Az.: 1 Ss 14/22 – Beschluss vom 29.09.2022
In der Strafsache wegen Gehorsamsverweigerung hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft am 29. September 2022 einstimmig beschlossen:
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Geestland vom 28. April 2022 aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Geestland zurückverwiesen.
Gründe:
I.
Das Amtsgericht Geestland – Strafrichter – hat den Angeklagten mit der angefochtenen Entscheidung wegen Gehorsamsverweigerung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 70 € verurteilt.
Nach den Feststellungen des Amtsgerichts ist der Angeklagte Soldat der Bundeswehr im Range eines Oberbootsmanns. Er [...] Weiterlesen
“Strafbarkeit der Verweigerung eines Soldaten sich gegen COVID-19 impfen zu lassen”