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Die rechtliche Gültigkeit von Coaching-Verträgen, die im Internet abgeschlossen werden, steht im Fokus der Betrachtung, wenn die Anbieter solcher Dienste keine entsprechende Zulassung für Fernunterricht vorweisen können. Hierbei stellt sich die Frage, ob solche Verträge als Fernunterrichtsverträge im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) zu betrachten sind und somit einer Zulassung bedürfen. Die zentrale Problemstellung dreht sich um den Schutz der Teilnehmenden vor möglichen unseriösen Angeboten und die Sicherstellung der Qualität von Online-Lehrgängen.
Dabei spielt auch die Rolle des Vertragspartners, ob als Verbraucher oder Unternehmer, eine entscheidende Rolle in der rechtlichen Bewertung. Das Kernthema umfasst somit die rechtliche Einordnung von Coaching-Verträgen im Internet, die Anforderungen an die Zulassung und die damit verbundenen Konsequenzen für die Vertragsparteien.
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“Coaching-Vertrag im Internet ohne Zulassung der stattlichen Zentralstelle für Fernunterricht nichtig”