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VG Köln – Az.: 16 K 412/22 – Urteil vom 16.09.2022
Der Schlussbescheid der Bezirksregierung L. – Az. 34.Soforthilfe2020-81314 – vom 17.12.2021 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird zugelassen.
Tatbestand
Der Kläger betreibt ein Kaffee Catering Unternehmen und vertreibt Kaffee-Produkte.
Im März 2020 zeichnete sich ab, dass Unternehmer und Selbstständige aufgrund verschiedener infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten würden. Daher legte der Bund zur Bereitstellung kurzfristiger Finanzhilfen das Förderprogramm “Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige” auf. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichte hierzu am 23.03.2020 ein Eckpunktepapier.
Das beklagte Land [...] Weiterlesen
“Rückzahlungsbescheid NRW-Soforthilfe 2020 bei Kaffee Catering Unternehmen rechtswidrig”