Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Elektroladesäulenbetreiber – Verkehrssicherungspflicht bei Baumstumpf auf E-Parkplatz

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Baumstumpf auf E-Parkplatz: Elektroladesäulenbetreiber in der Verantwortung
Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek hat in einem Urteil vom 04.04.2023 die Klage eines Fahrzeughalters gegen Elektroladesäulenbetreiber abgewiesen. Der Kläger forderte Schadensersatz für Beschädigungen seines Fahrzeugs durch einen Baumstumpf an einer Ladesäule. Das Gericht stellte fest, dass weder die Betreiber des Stromnetzes noch die für Außenbeleuchtung zuständigen Beklagten eine Verkehrssicherungspflicht verletzt haben.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 816 C 113/22  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Bestätigung des Versäumnisurteils: Das ursprüngliche Versäumnisurteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek bleibt bestehen.
Keine Verkehrssicherungspflichtverletzung: Weder die Betreiberin des Stromnetzes (Beklagte zu 1) noch die für Außenbeleuchtung zuständige Partei (Beklagte zu 2) haben ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt.
Schadensersatzansprüche unbegründet: Der Kläger hat keinen Anspruch auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB oder § 831 BGB.
Verantwortungsbereich des Klägers: Ein wesentlicher Teil der Verantwortung für den Unfall liegt beim Kläger selbst.
Keine Haftung aus vorvertraglichen Pflichten: Die Beklagte zu 1) haftet auch nicht aus vorvertraglichen Pflichten nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 in Verbindung mit § 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB.
Ablehnung der Nebenforderungen: Zusätzlich zu den Hauptforderungen werden auch Nebenforderungen, wie Zinsen und Anwaltskosten, abgelehnt.
Kostenentscheidung nach § 91 Abs. 1 ZPO: Die Kostenentscheidung erfolgt gemäß der Zivilprozessordnung.
Vorläufige Vollstreckbarkeit: Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, unter den Bedingungen einer Sicherheitsleistung.

Verkehrssicherungspflicht und Elektromobilität: Ein rechtlicher Diskurs
(Symbolfoto: Blue Co[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv