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OLG Braunschweig – Az.: 3 U 40/13 – Urteil vom 02.07.2014
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 16.04.2013 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 16.04.2013 sind für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 730.041,60 EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Leistung aus einer Wohngebäudeversicherung in Anspruch. [...] Weiterlesen
“Wohngebäudeversicherung – Leistungsfreiheit bei Brandverursachung durch Versicherungsnehmer”